Lexikon

Aufwertung

Recht
die nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder durch Gesetz geforderte nachträgliche Heraufsetzung des Realwerts einer Geldforderung nach vorangegangener Inflation, wobei die Kaufkraft des Geldes zur Zeit der Entstehung der Geldforderung als Maßstab dient. Die durch die Inflation nach dem 1. Weltkrieg notwendig gewordene Aufwertung in Deutschland regelte der Gesetzgeber durch die 3. Steuer-Not-VO vom 14. 2. 1924, die am 16. 7. 1925 durch das Anleiheablösungsgesetz und das Aufwertungsgesetz abgelöst wurde.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Sind die Klimaziele noch erreichbar?

Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...

Ufos, Außerirdische
Wissenschaft

Besuch aus dem All

Hunderte von unbekannten Flugobjekten irritieren Wissenschaft und Politik – und werden nun offiziell erforscht. von RÜDIGER VAAS Ist die Erde im Visier einer fortgeschrittenen außerirdischen Technologie? Diese Frage klingt nach abgedroschener Science-Fiction, beschäftigt Wissenschaft und Politik inzwischen aber gleichermaßen....

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon