Lexikon
Bußgeldverfahren
im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregeltes Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden. Die Ordnungswidrigkeit wird durch Bußgeldbescheid geahndet (Buße in Höhe von 5 bis 1000 Euro); bei Geringfügigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 35 Euro erhoben werden, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das Bußgeldverfahren hat besondere Bedeutung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG), bei denen die Geldbuße nach einem Bußgeldkatalog festgesetzt wird (Ordnungswidrigkeit). Das Bußgeldverfahren ist kein Strafverfahren.
Wissenschaft
Kartoffelfäule-Erreger kam aus den Anden
Ab 1845 sorgte die Kartoffelfäule in Irland für verheerende Ernteausfälle und löste eine Hungersnot aus, die mehr als eine Million Menschen das Leben kostete. Doch woher kam der Erreger ursprünglich? Umfassende genetische Analysen verorten die Ursprünge des verantwortlichen Erregers Phytophthora infestans nun in den...
Wissenschaft
Warum HIV-Medikamente nicht immer vollständig wirken
HIV ist bis heute nicht heilbar, lässt sich jedoch dank antiretroviraler Medikamente meist gut in Schach halten. Bei dauerhafter Therapie sinkt die Viruslast bei den meisten Patienten bis unter die Nachweisgrenze. Manche Infizierte weisen jedoch trotz der Behandlung noch geringe Spuren von Virus-RNA im Blut auf. Eine Studie ist...
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