Lexikon

Fahrverbot

eine Nebenstrafe für strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen sind. Das Fahrverbot kann auch durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt werden; Dauer 13 Monate.
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