Lexikon
Feinstaubplakette
Umweltplaketteseit 2007 nach der Feinstaubverordnung benötigte Plakette zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen entsprechend ihrem Schadstoffausstoß, wenn man eine der neu geschaffenen Umweltzonen durchfahren möchte. Dabei erfolgt eine Gruppierung von Kraftfahrzeugen in 4 Schadstoffklassen: ältere Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator erhalten in der Schadstoffklasse 1 keine Plakette. Je nach Schadstoffausstoß bekommen manche Diesel-Fahrzeuge auch eine rote Plakette (Schadstoffklasse 2) oder eine gelbe Plakette (Schadstoffklasse 3). Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat) sowie Erdgas-, Flüssiggas-, Biokraftstoff-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter, die die höchste Abgasnorm einhalten, erhalten in der Schadstoffgruppe 4 eine grüne Plakette. Außerdem gibt es einige Ausnahmen von Fahrverboten, z. B. für außergewöhnlich Gehbehinderte, Krankenwagen, Arztwagen u. a. Die Eingruppierung in eine der Schadstoffklassen ist abhängig von der entsprechenden Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren. Erhältlich sind die Plaketten u. a. in den Kfz-Zulassungsbehörden, bei amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie DEKRA, TÜV, GTÜ, FSP und autorisierten Kfz-Werkstätten.
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