Lexikon
Feinstaubverordnung
seit März 2007 in Deutschland gültige Verordnung zur Verminderung von Feinstaubemissionen durch den Personen- und Güterverkehr in besonders belasteten Ballungszentren. Danach können Städte und Kommunen in Ballungsgebieten im Bedarfsfall Umweltzonen einrichten, um die Grenzwerte der EU-Richtlinien für Feinstaub nicht zu überschreiten. Je nach aktueller Feinstaubbelastung können emissionsabhängige Fahrverbote für Fahrzeuge ohne bzw. auch gestaffelt nach Schadstoffgruppen für Fahrzeuge mit Feinstaubplakette erteilt werden. Die Umweltzonen und die entsprechenden Freigaben für Kraftfahrzeuge sind auf neuen Straßenverkehrsschildern ausgewiesen.
Wissenschaft
Fortschritt durch Abtritt
Max Planck schrieb in seiner wissenschaftlichen Selbstbiografie den Satz: „Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass die Gegner allmählich aussterben und dass die heranwachsende Generation von...
Wissenschaft
Urzeitlicher Entwicklungsschub der Eukaryoten
Vor etwa 1,8 Milliarden Jahren entstanden die ersten Organismen mit Zellkern, die Eukaryoten. Wie ihre frühe Entwicklung verlief, war allerdings bislang weitgehend unklar. Anhand einer umfassenden Analyse der verfügbaren Fossilien haben Forschende nun ein Diagramm des Lebens erstellt, das für fast zwei Milliarden Jahre zeigt, wie...