Lexikon
Feinstaubverordnung
seit März 2007 in Deutschland gültige Verordnung zur Verminderung von Feinstaubemissionen durch den Personen- und Güterverkehr in besonders belasteten Ballungszentren. Danach können Städte und Kommunen in Ballungsgebieten im Bedarfsfall Umweltzonen einrichten, um die Grenzwerte der EU-Richtlinien für Feinstaub nicht zu überschreiten. Je nach aktueller Feinstaubbelastung können emissionsabhängige Fahrverbote für Fahrzeuge ohne bzw. auch gestaffelt nach Schadstoffgruppen für Fahrzeuge mit Feinstaubplakette erteilt werden. Die Umweltzonen und die entsprechenden Freigaben für Kraftfahrzeuge sind auf neuen Straßenverkehrsschildern ausgewiesen.
Wissenschaft
Toxine als Medikamente
Immer mehr Details über Zusammensetzung und Wirkmechanismen tierischer Gifte kommen ans Licht – vielversprechend für die Entwicklung neuer Medikamente. von CHRISTIAN JUNG Viele Tiergifte richten sich gegen einen Standardbaustein der Zellmembranen fast aller Lebewesen: die Ionenkanäle. Das sind hochspezialisierte Proteine, die wie...
Wissenschaft
„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte
Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...