Lexikon

Feinstaubverordnung

seit März 2007 in Deutschland gültige Verordnung zur Verminderung von Feinstaubemissionen durch den Personen- und Güterverkehr in besonders belasteten Ballungszentren. Danach können Städte und Kommunen in Ballungsgebieten im Bedarfsfall Umweltzonen einrichten, um die Grenzwerte der EU-Richtlinien für Feinstaub nicht zu überschreiten. Je nach aktueller Feinstaubbelastung können emissionsabhängige Fahrverbote für Fahrzeuge ohne bzw. auch gestaffelt nach Schadstoffgruppen für Fahrzeuge mit Feinstaubplakette erteilt werden. Die Umweltzonen und die entsprechenden Freigaben für Kraftfahrzeuge sind auf neuen Straßenverkehrsschildern ausgewiesen.
Spritze, Tier, Medikamente
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