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1. Oktober 1982  -  In der DDR werden die ...

In der DDR werden die Strafen für Fahren unter Alkohol-Einfluss drastisch erhöht. Wiederholungstätern droben eine Ordnungsstrafe von 1000 Mark sowie fünf Jahre Fahrverbot; in schweren Fällen kann der Führerschein auf Lebenszeit entzogen werden.

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