Lexikon
Bußgeldverfahren
im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregeltes Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden. Die Ordnungswidrigkeit wird durch Bußgeldbescheid geahndet (Buße in Höhe von 5 bis 1000 Euro); bei Geringfügigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 35 Euro erhoben werden, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das Bußgeldverfahren hat besondere Bedeutung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG), bei denen die Geldbuße nach einem Bußgeldkatalog festgesetzt wird (Ordnungswidrigkeit). Das Bußgeldverfahren ist kein Strafverfahren.
Wissenschaft
Schlafapnoe-Maske ist nicht bei allen gut fürs Herz
Wer im Schlaf häufig Atemaussetzer bekommt, hat ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Um dem entgegenzuwirken, müssen viele Patienten nachts eine sogenannte CPAP-Maske tragen, die sie mit Luft versorgt und verhindert, dass sich ihre Atemwege schließen. Doch kann diese Behandlung wirklich Herzinfarkte, Schlaganfälle...
Wissenschaft
Gehirnimplantat lässt teilgelähmte Menschen wieder laufen
Verletzungen des Rückenmarks führen oft zu Lähmungen und Gehproblemen. Nun haben Forscher überraschend herausgefunden, dass eine zuvor nicht mit Bewegungen assoziierte Gehirnregion an der Genesung beteiligt ist: der laterale Hypothalamus. Versuche mit Mäusen, Ratten und Menschen zeigten, dass der laterale Hypothalamus den...