Lexikon

Bußgeldverfahren

im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregeltes Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden. Die Ordnungswidrigkeit wird durch Bußgeldbescheid geahndet (Buße in Höhe von 5 bis 1000 Euro); bei Geringfügigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 35 Euro erhoben werden, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das Bußgeldverfahren hat besondere Bedeutung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG), bei denen die Geldbuße nach einem Bußgeldkatalog festgesetzt wird (Ordnungswidrigkeit). Das Bußgeldverfahren ist kein Strafverfahren.
Humanoide Figur mit Froskopf, trägt Anzug und Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

Nicht falsch! Aber auch echt?

Es sind alarmierende Zahlen, die ein Artikel in der englischen Tageszeitung The Times gerade nennt: Rund 500 Forschungsartikel werden aktuell jeden Monat wieder zurückgezogen. Der Grund: Sie enthalten Falsches oder Fehler. Nach den Regeln der Wissenschaft müssen sie daher umgehend aus dem „Stand des Wissens” entfernt werden. Klar...

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Wissenschaft

Algen und Pilze auf dem Mars?

Seltsame Strukturen auf vielen Fotos der NASA-Rover geben Anlass zu Spekulationen über außerirdisches Leben. von RÜDIGER VAAS Als der Dresdner Geologe Ernst Kalkowsky 1908 vermutete, bestimmte geschichtete und knollige Steine im rund 250 Millionen Jahre alten norddeutschen Buntsandstein wären durch Lebewesen gebildet worden,...

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