Lexikon
Bußgeldverfahren
im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregeltes Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden. Die Ordnungswidrigkeit wird durch Bußgeldbescheid geahndet (Buße in Höhe von 5 bis 1000 Euro); bei Geringfügigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 35 Euro erhoben werden, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das Bußgeldverfahren hat besondere Bedeutung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG), bei denen die Geldbuße nach einem Bußgeldkatalog festgesetzt wird (Ordnungswidrigkeit). Das Bußgeldverfahren ist kein Strafverfahren.
Wissenschaft
Elektronenwirbel im Graphen
In dem zweidimensionalen Kohlenstoffmaterial Graphen verhalten sich Elektronen anders als normal: Sie bewegen sich wie eine Flüssigkeit und können auch Wirbel bilden. Solche Elektronenwirbel im Graphen haben Physiker nun erstmals direkt sichtbar gemacht. Dies gelang ihnen mit Hilfe eines hochauflösenden Quanten-Magnetfeldsensors...
Wissenschaft
Der steinige Weg ins E-Zeitalter
In einem Punkt sind sich die Forscher weitgehend einig: Irgendwann werden die meisten Autos elektrisch unterwegs sein. Doch zunächst sind noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. von RALF BUTSCHER Der 29. Januar 1886 gilt als der Geburtstag des Automobils. Denn an diesem Tag meldete Carl Benz das von ihm in seiner Werkstatt in...