Lexikon
Bußgeldverfahren
im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregeltes Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden. Die Ordnungswidrigkeit wird durch Bußgeldbescheid geahndet (Buße in Höhe von 5 bis 1000 Euro); bei Geringfügigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 35 Euro erhoben werden, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das Bußgeldverfahren hat besondere Bedeutung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG), bei denen die Geldbuße nach einem Bußgeldkatalog festgesetzt wird (Ordnungswidrigkeit). Das Bußgeldverfahren ist kein Strafverfahren.
Wissenschaft
Feste Favoriten
Bislang sind Lithium-Ionen-Batterien die Arbeitspferde der Energiespeicherung. Doch diese leistungsfähigen Batterien haben auch handfeste Nachteile. Die sollen neue Technologien ausbügeln – allen voran Akkus mit einem festen Elektrolyt-Material. von RALF BUTSCHER Die Fachwelt geriet ins Staunen, als das chinesische Unternehmen...
Wissenschaft
Gesund mit Licht
Es reguliert unzählige Vorgänge im menschlichen Körper und entscheidet damit letztlich sogar darüber, wie gut Medikamente wirken. von Jürgen Brater Der stetig wiederkehrende Wechsel von hell und dunkel ist für den Menschen seit jeher der regelmäßigste und universellste Umweltreiz. Kein Wunder also, dass Licht erhebliche...