Lexikon
Bußgeldverfahren
im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geregeltes Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden. Die Ordnungswidrigkeit wird durch Bußgeldbescheid geahndet (Buße in Höhe von 5 bis 1000 Euro); bei Geringfügigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 35 Euro erhoben werden, wenn der Betroffene einverstanden ist. Das Bußgeldverfahren hat besondere Bedeutung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG), bei denen die Geldbuße nach einem Bußgeldkatalog festgesetzt wird (Ordnungswidrigkeit). Das Bußgeldverfahren ist kein Strafverfahren.
Wissenschaft
Ultraharte Weichtier-Zähne
Sie sind härter als Stahl, widerstandsfähig gegen Abnutzung und wachsen alle paar Tage nach: Diese Eigenschaften machen die Zähne der Käferschnecke nicht nur für die Biologie, sondern auch für die Materialforschung interessant. Eine Studie hat nun aufgedeckt, wie die Meeresweichtiere ihre Zähne mit Hilfe spezialisierter Proteine...
Wissenschaft
Warum das Wollnashorn verschwand
Was geschah mit den gehörnten Zottel-Kolossen? Eine Studie wirft neues Licht auf die Ursachen des Aussterbens der Wollnashörner am Ende der letzten Eiszeit. Die Rekonstruktion ihrer Populationsgeschichte legt nahe, dass eine Kombination aus klimabedingter Lebensraumfragmentierung und geringer, aber anhaltender Bejagung durch den...