Eurọparecht
insbesonders das Recht der Europäischen Union, u.und zwar einerseits die Verträge innerhalb der Europäischen Union, andererseits das von den Organen der Union erlassene Folgerecht (Verordnungen, Richtlinien). Das europ.europäische Recht hat z. T. als sog. integriertes Recht unmittelbare Wirkung in den Staaten der Union, ohne dass es eines weiteren Gesetzgebungsaktes des betr.betreffenden Staates bedarf.







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