Lexikon
Justịzstaat
Richterstaatkritische Bezeichnung für die Tendenz, die Rechtsprechung der Legislative und der Exekutive überzuordnen. Sorge vor dem Justizstaat führte im 19. Jahrhundert dazu, dass die Verwaltungskontrolle in den meisten deutschen Ländern nicht den ordentlichen Gerichten, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Nach dem Inkrafttreten des GG wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einrichtung umfassender Verwaltungskontrolle (Art. 19 Abs. 4 GG) und verfassungsgerichtlicher Nachprüfung der Gesetze als Justizstaat bezeichnet. Inzwischen ist jedoch anerkannt, dass diese Erweiterung des Machtbereichs der Justiz die Gewaltenteilung nicht auszuhöhlen braucht.
Wissenschaft
Der Gag der Pauli-Maschine
Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...
Wissenschaft
Licht ermöglicht Leben
Der Sauerstoff, der dabei als „Abfallprodukt“ entsteht, hat die Erdatmosphäre grundlegend verändert und die Basis für das höhere Leben gelegt. von Bettina Wurche Als sich die Erde vor 4,6 Milliarden Jahre formte, war sie ein lebensfeindlicher Ort: eine Kugel aus glühendem Gestein, übersät von Vulkanen, die permanent Lava und...