Lexikon
Justịzstaat
Richterstaatkritische Bezeichnung für die Tendenz, die Rechtsprechung der Legislative und der Exekutive überzuordnen. Sorge vor dem Justizstaat führte im 19. Jahrhundert dazu, dass die Verwaltungskontrolle in den meisten deutschen Ländern nicht den ordentlichen Gerichten, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Nach dem Inkrafttreten des GG wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einrichtung umfassender Verwaltungskontrolle (Art. 19 Abs. 4 GG) und verfassungsgerichtlicher Nachprüfung der Gesetze als Justizstaat bezeichnet. Inzwischen ist jedoch anerkannt, dass diese Erweiterung des Machtbereichs der Justiz die Gewaltenteilung nicht auszuhöhlen braucht.
Wissenschaft
Wie der Anus entstand
Ohne Anus kein höheres Leben: Erst der Hinterausgang unseres Verdauungssystems ermöglicht eine effiziente Verwertung der Nahrung und legt damit den Grundstein für die Entwicklung größerer Körper und Gehirne. Doch wie ist der Anus im Laufe der Evolution entstanden? Eine Studie zeigt nun, dass winzige Würmer schon vor rund 550...
Wissenschaft
Der jüngste Neutronenstern
Astronomen haben in der Großen Magellan’schen Wolke das bizarre Relikt der berühmten Supernova von 1987 gesichtet. Der entstandene Neutronenstern heizt den Staub, der ihn einhüllt, gewaltig auf. von THORSTEN DAMBECK Lange mussten die Astronomen auf diese Sternexplosion warten – etwas Ähnliches war zuletzt zu Beginn des 17....
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