Lexikon

Justzstaat

Richterstaat
kritische Bezeichnung für die Tendenz, die Rechtsprechung der Legislative und der Exekutive überzuordnen. Sorge vor dem Justizstaat führte im 19. Jahrhundert dazu, dass die Verwaltungskontrolle in den meisten deutschen Ländern nicht den ordentlichen Gerichten, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Nach dem Inkrafttreten des GG wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einrichtung umfassender Verwaltungskontrolle (Art. 19 Abs. 4 GG) und verfassungsgerichtlicher Nachprüfung der Gesetze als Justizstaat bezeichnet. Inzwischen ist jedoch anerkannt, dass diese Erweiterung des Machtbereichs der Justiz die Gewaltenteilung nicht auszuhöhlen braucht.
Wissenschaft

… wo noch keine Mikrobe zuvor gewesen ist

Am Anfang war Nichts. Und dieses Nichts war voll mit Wasser und einem Riesen namens M’Bomba. Der aber war krank und hatte Bauchschmerzen. Also hat er das gemacht, was wir auch heute noch tun, wenn wir Probleme mit dem Magen haben: Er hat gekotzt. Das Erste, was er erbrochen hat, war die Sonne. Die hat […]

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Gang, Gesundheit
Wissenschaft

Gehst du gut, geht’s dir gut

Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder eine Herzschwäche machen sich im Gangbild bemerkbar. Das sorgt für erhebliche Mobilitätseinbußen, birgt aber auch Potenzial für neue Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten. von ROLF HEßBRÜGGE Fabian Horst von der Universität Mainz hat einen kostbaren Datenschatz...

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