Lexikon
Justịzstaat
Richterstaatkritische Bezeichnung für die Tendenz, die Rechtsprechung der Legislative und der Exekutive überzuordnen. Sorge vor dem Justizstaat führte im 19. Jahrhundert dazu, dass die Verwaltungskontrolle in den meisten deutschen Ländern nicht den ordentlichen Gerichten, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Nach dem Inkrafttreten des GG wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einrichtung umfassender Verwaltungskontrolle (Art. 19 Abs. 4 GG) und verfassungsgerichtlicher Nachprüfung der Gesetze als Justizstaat bezeichnet. Inzwischen ist jedoch anerkannt, dass diese Erweiterung des Machtbereichs der Justiz die Gewaltenteilung nicht auszuhöhlen braucht.
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News der Woche 28.02.2025
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