Lexikon
Justịzstaat
Richterstaatkritische Bezeichnung für die Tendenz, die Rechtsprechung der Legislative und der Exekutive überzuordnen. Sorge vor dem Justizstaat führte im 19. Jahrhundert dazu, dass die Verwaltungskontrolle in den meisten deutschen Ländern nicht den ordentlichen Gerichten, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Nach dem Inkrafttreten des GG wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einrichtung umfassender Verwaltungskontrolle (Art. 19 Abs. 4 GG) und verfassungsgerichtlicher Nachprüfung der Gesetze als Justizstaat bezeichnet. Inzwischen ist jedoch anerkannt, dass diese Erweiterung des Machtbereichs der Justiz die Gewaltenteilung nicht auszuhöhlen braucht.
Wissenschaft
Wenn das Gehirn ausfällt
Forschende entwickeln Implantate und Wearables, um Patienten das Leben mit Epilepsie zu erleichtern. von SUSANNE DONNER Viele ahnen es sicherlich nicht: Aber fast jeder Zehnte hierzulande erlebt im Laufe seines Lebens tatsächlich selbst einen epileptischen Anfall. Nicht selten wird er durch ein konkretes Ereignis ausgelöst: Nach...
Wissenschaft
Aufräumen im Orbit
Geckofüße, Traktorstrahlen und Tankstellen im All: wie Raumfahrtingenieure den Müll im Erdorbit bekämpfen wollen – und warum Reparieren manchmal besser ist als Wegwerfen. von KAI DÜRFELD Ein faustgroßes Metallstück zieht in 500 Kilometern Höhe lautlos seine Bahn: winzig – und doch gefährlich. Bei einem Tempo von 28.000 Kilometern...