Lexikon
Justịzstaat
Richterstaatkritische Bezeichnung für die Tendenz, die Rechtsprechung der Legislative und der Exekutive überzuordnen. Sorge vor dem Justizstaat führte im 19. Jahrhundert dazu, dass die Verwaltungskontrolle in den meisten deutschen Ländern nicht den ordentlichen Gerichten, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Nach dem Inkrafttreten des GG wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einrichtung umfassender Verwaltungskontrolle (Art. 19 Abs. 4 GG) und verfassungsgerichtlicher Nachprüfung der Gesetze als Justizstaat bezeichnet. Inzwischen ist jedoch anerkannt, dass diese Erweiterung des Machtbereichs der Justiz die Gewaltenteilung nicht auszuhöhlen braucht.

Wissenschaft
Ruhe im Ohr!
Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...

Wissenschaft
Wiederauferstehung der Tiere
Als Mammut und Beutelwolf ausstarben, hinterließen sie Lücken im Ökosystem. Mit moderner Genchirurgie könnten Forscher Nachbildungen erschaffen.
Der Beitrag Wiederauferstehung der Tiere erschien zuerst auf...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Auch die Gegenseite profitiert
Gewitzte Gebäudehüllen
Einstein und die Lichtmauer
Schlafprobleme
Wer hat Angst vorm Handy?
Wirklich wahr?