Lexikon
Justịzstaat
Richterstaatkritische Bezeichnung für die Tendenz, die Rechtsprechung der Legislative und der Exekutive überzuordnen. Sorge vor dem Justizstaat führte im 19. Jahrhundert dazu, dass die Verwaltungskontrolle in den meisten deutschen Ländern nicht den ordentlichen Gerichten, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Nach dem Inkrafttreten des GG wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einrichtung umfassender Verwaltungskontrolle (Art. 19 Abs. 4 GG) und verfassungsgerichtlicher Nachprüfung der Gesetze als Justizstaat bezeichnet. Inzwischen ist jedoch anerkannt, dass diese Erweiterung des Machtbereichs der Justiz die Gewaltenteilung nicht auszuhöhlen braucht.
Wissenschaft
Wozu ein neuer Super-Teilchenbeschleuniger?
Die Europäische Organisation für Kernforschung CERN nahe Genf in der Schweiz verfügt mit dem Large Hadron Collider (LHC) seit 2008 über den leistungsstärksten Teilchenbeschleuniger der Welt. Doch inzwischen arbeiten die Teilchenphysiker längst an den Plänen für ihr nächstes Spielzeug: den „Future Circular Collider“ (FCC). Er soll...
Wissenschaft
Entscheidend ist, was hinten rauskommt
Es ist Sommer, unser Essen wird immer bunter, Obst und Gemüse übertreffen sich in ihrer Farbenpracht, und die Tafeln auf Grillfesten wirken wie barocke Gemälde. Wir lassen es uns schmecken, verdauen die Köstlichkeiten und scheiden aus, was übrig bleibt. Währenddessen passiert allerdings etwas Bemerkenswertes: denn egal wie...
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