Lexikon

Justzstaat

Richterstaat
kritische Bezeichnung für die Tendenz, die Rechtsprechung der Legislative und der Exekutive überzuordnen. Sorge vor dem Justizstaat führte im 19. Jahrhundert dazu, dass die Verwaltungskontrolle in den meisten deutschen Ländern nicht den ordentlichen Gerichten, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit anvertraut wurde. Nach dem Inkrafttreten des GG wurde die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einrichtung umfassender Verwaltungskontrolle (Art. 19 Abs. 4 GG) und verfassungsgerichtlicher Nachprüfung der Gesetze als Justizstaat bezeichnet. Inzwischen ist jedoch anerkannt, dass diese Erweiterung des Machtbereichs der Justiz die Gewaltenteilung nicht auszuhöhlen braucht.
Wissenschaft

Am Kern der Zeit

Auf dem langen Weg zur hypergenauen Zeitmessung gibt es Fortschritte: Noch präziser als die heutigen Atomuhren sollen eines Tages sogenannte Kernuhren sein. von DIRK EIDEMÜLLER Die Menschheit hat verstanden, wie Sterne entstehen und vergehen, wie der Kosmos wächst, wie Tierarten sich entwickeln und aussterben. Doch nichts ist so...

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Wissenschaft

Rettung für kostbare Wracks

Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...

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