Lexikon

Sprungregress

zulässige Form des Rückgriffs beim Wechsel oder Scheck. Da der Regress des Wechsel- oder Scheckinhabers im Notfall gegen jeden Vormann (Ausnahme: Angstklausel) einschließlich des Ausstellers ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Unterzeichnung und Weitergabe des Papiers zugelassen ist, kann der regressberechtigte Papierinhaber die nächsten Vormänner überspringen und unter allen Verpflichteten sogleich den Zahlungsfähigsten in Anspruch nehmen.
Quantum_computing_concept._Circuit_and_qubits_in_background._3D_rendered_illustration.
Wissenschaft

Garantiert vertraulich

Die Quantenphysik macht es möglich, abhörsicher zu kommunizieren. Nun suchen Wissenschaftler nach Wegen, sie in eine alltagstaugliche Technik umzusetzen. von MICHAEL VOGEL Einkaufen im Internet – das ist für viele inzwischen selbstverständlich: Webseite aufrufen, Produkt auswählen, zur Kasse gehen, bezahlen – fertig. Für die...

Schnee
Wissenschaft

»Die Physik belehrt uns eines Besseren«

Die Meereisphysikerin Stefanie Arndt untersucht antarktischen Schnee. Im Interview berichtet sie, welche Erkenntnisse sie daraus zur Klimaveränderung ziehen kann. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Dr. Stefanie Arndt, Ihre Kollegen auf dem Forschungsschiff Polarstern nennen Sie liebevoll „Schneefrau“. Was fasziniert Sie...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon