Gesundheit A-Z
Beihilfe
finanzielle Hilfe für beihilfeberechtigte Personen; dazu zählen Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren Angehörige bzw. Hinterbliebene; die Beihilfe wird bei Krankheit, Tod oder Geburt gezahlt, sie deckt allerdings nur einen Teil - mindestens 50% - der entstehenden Kosten, den Rest übernimmt in der Regel die private Krankenversicherung bzw. der Berechtigte selbst.
Wissenschaft
Rettungsanker fürs Herz
Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...
Wissenschaft
Schillerndem Vogelgefieder auf der Spur
Vom Kolibri bis zum Paradiesvogel: Vor allem in den Tropen erstrahlen viele Vögel in schillernder Farbenpracht. Nun sind Forschende anhand eines Stammbaums der Vögel mit Bezug zum Vorkommen schillernder Federn dem Ursprung und der Verbreitungsgeschichte dieses strukturellen Farbgebungseffekts nachgegangen. Demnach ist diese...