Gesundheit A-Z
Beihilfe
finanzielle Hilfe für beihilfeberechtigte Personen; dazu zählen Beamte, Richter, Versorgungsempfänger sowie deren Angehörige bzw. Hinterbliebene; die Beihilfe wird bei Krankheit, Tod oder Geburt gezahlt, sie deckt allerdings nur einen Teil - mindestens 50% - der entstehenden Kosten, den Rest übernimmt in der Regel die private Krankenversicherung bzw. der Berechtigte selbst.
Wissenschaft
Ein künstliches Herz
Neue Techniken, um Blut zu pumpen, verbessern die Überlebenschancen vieler Herzpatienten. von REINHARD BREUER Als der südafrikanische Chirurg Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 erstmals erfolgreich ein menschliches Herz verpflanzte, begann ein neues Zeitalter der Medizin. Doch bis heute erfüllt sich die Hoffnung auf ein neues...
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
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