Lexikon
Täter
derjenige, der eine strafbare Handlung begangen hat, d. h. alle Merkmale eines strafrechtlichen Tatbestands in seiner Person verwirklicht hat (unmittelbarer Täter). Führt der Täter die Tat nicht selbst aus, sondern bedient er sich eines anderen als Werkzeug (Tatmittler) und ist dieser nicht strafbar, weil er nicht rechtswidrig oder nicht schuldhaft handelt, so ist der Veranlasser als mittelbarer Täter strafbar. Führen mehrere die Tat gemeinsam mit Täterwillen aus, so sind sie Mittäter (Mittäterschaft). Von der Täterschaft zu unterscheiden ist die Teilnahme an einer Straftat (Anstiftung, Beihilfe).
Wissenschaft
Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen
Ob Bewerbungsgespräche, Gerichtsverhandlungen oder Gesundheitsberatungen: Videotelefonate haben sich in vielen Bereichen als Alternative zu persönlichen Gesprächen entwickelt. Doch die digitalen Treffen bergen auch Risiken, zeigt eine Studie. Häufige technische Störungen wie Ton- und Bildaussetzer sorgen nämlich dafür, dass wir...
Wissenschaft
News der Woche 04.10.2024
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