Lexikon
Täter
derjenige, der eine strafbare Handlung begangen hat, d. h. alle Merkmale eines strafrechtlichen Tatbestands in seiner Person verwirklicht hat (unmittelbarer Täter). Führt der Täter die Tat nicht selbst aus, sondern bedient er sich eines anderen als Werkzeug (Tatmittler) und ist dieser nicht strafbar, weil er nicht rechtswidrig oder nicht schuldhaft handelt, so ist der Veranlasser als mittelbarer Täter strafbar. Führen mehrere die Tat gemeinsam mit Täterwillen aus, so sind sie Mittäter (Mittäterschaft). Von der Täterschaft zu unterscheiden ist die Teilnahme an einer Straftat (Anstiftung, Beihilfe).
Wissenschaft
Unverzichtbare Kraftpakete
Lange Zeit galten Batterien in Deutschland als eher langweilig. Doch mit dem Aufstieg der Elektromobilität wächst auch das Interesse an den elektrochemischen Speichern. Weltweit suchen nun Forscher nach neuen Technologien, und Unternehmen ringen um Marktanteile. von RALF BUTSCHER Die Nachricht wirkte wie ein Paukenschlag, die am...
Wissenschaft
Heimischer „Mini-Skorpion“ mit Medizin-Potenzial
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