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16. Mai 1969  -  Die Bundesländer Bayern ...

Die Bundesländer Bayern, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz ordnen einen Vollstreckungsstopp für alle Gefängnisstrafen unter sechs Monaten an. Sie verzichten damit auf einen Strafvollzug gegen Personen, deren Taten nach der am 9. Mai verabschiedeten Strafrechtsreform ab 1. September nicht mehr strafbar sind. Den gleichen Schritt unternahmen zuvor bereits andere Länder.

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