Lexikon
Teilnahme
Strafrecht
zusammenfassende Bezeichnung für Anstiftung und Beihilfe, zu unterscheiden von Täterschaft; strafbar sind auch erfolglose Anstiftung oder Verabredung zu einem Verbrechen, das eigene Sichbereiterklären und die Annahme des Angebots eines anderen zur Verbrechensbegehung sowie die Verabredung zur Verbrechensanstiftung (§ 30 StGB). Straffrei ist aber u. a., wer freiwillig die Tat verhindert bzw. die Anstiftung oder die eigene Bereitschaft aufgibt (§ 31 StGB).
Wissenschaft
Wie hoch ist die Klimasensitivität?
Klimawissenschaftler streiten sich über eine Zahl. Eine einzige Zahl namens Klimasensitivität. Und nein, das ist kein Maß dafür, wie empfindlich einige Menschen reagieren, wenn ihnen „schon wieder ein blöder Artikel zum Klimawandel“ vorgesetzt wird. Sondern die Klimasensitivität beschreibt eine Eigenschaft jener Computermodelle,...
Wissenschaft
Bakterien als Helfer gegen Krebs
Bakterien können auf vielfältige Weise mit Krebszellen interagieren. Einige zeigen die natürliche Tendenz, in Tumoren einzuwandern und Immunreaktionen hervorzurufen. Diese Eigenschaft haben sich Forschende nun zunutze gemacht. Sie veränderten probiotische Escherichia coli Bakterien so, dass diese im Tumor bestimmte Proteine...