Lexikon
Teilnahme
Strafrecht
zusammenfassende Bezeichnung für Anstiftung und Beihilfe, zu unterscheiden von Täterschaft; strafbar sind auch erfolglose Anstiftung oder Verabredung zu einem Verbrechen, das eigene Sichbereiterklären und die Annahme des Angebots eines anderen zur Verbrechensbegehung sowie die Verabredung zur Verbrechensanstiftung (§ 30 StGB). Straffrei ist aber u. a., wer freiwillig die Tat verhindert bzw. die Anstiftung oder die eigene Bereitschaft aufgibt (§ 31 StGB).
Wissenschaft
Inseln der Vielfalt
Obwohl Inseln nur einen winzigen Teil der Landfläche unseres Planeten ausmachen, beherbergen sie einen außergewöhnlichen Reichtum an Arten und Sprachen. von ELENA BERNARD Als Charles Darwin im Jahr 1835 die Galapagosinseln erreichte, war er überwältigt von den zahlreichen verschiedenen Spezies, die die Inseln bewohnten. Viele der...
Wissenschaft
Wie sich das Immunsystem verjüngen lässt
Für die Reifung der T-Zellen des Immunsystems ist normalerweise der Thymus zuständig. Dieses Organ schrumpft und schwächelt jedoch mit zunehmendem Alter. Forschende haben nun einen Weg gefunden, wie die Leber einen Teil seiner Aufgaben im Alter übernehmen kann. An Mäusen demonstrierte das Team, dass eine mRNA-Impfung die Leber...