Lexikon

Beihilfe

Strafrecht
die jemandem zur Begehung einer als Verbrechen oder Vergehen mit Strafe bedrohten Handlung durch Rat oder Tat wissentlich geleistete Hilfe; im Strafmaß gemildert (§§ 27, 49 StGB). In
Österreich
fehlt eine vergleichbare Milderungsvorschrift (§ 12 StGB). In der
Schweiz
ist bei der Gehilfenschaft mildere Bestrafung des Gehilfen möglich (Art. 25 StGB). Begünstigung.
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