Lexikon
Beihilfe
Strafrecht
die jemandem zur Begehung einer als Verbrechen oder Vergehen mit Strafe bedrohten Handlung durch Rat oder Tat wissentlich geleistete Hilfe; im Strafmaß gemildert (§§ 27, 49 StGB). – In
Österreich
fehlt eine vergleichbare Milderungsvorschrift (§ 12 StGB). – In der Schweiz
ist bei der Gehilfenschaft mildere Bestrafung des Gehilfen möglich (Art. 25 StGB). Begünstigung.
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Dem Flugstil großer Pterosaurier auf der Spur
Sie waren die größten Wesen, die sich jemals in die Luft erhoben haben. Doch mit welcher Flugtechnik waren die großen Vertreter der Pterosaurier einst am Himmel unterwegs? Einblicke in diese Frage liefern nun besonders detailliert erhaltene Überreste von zwei Arten aus der Kreidezeit. Vergleiche von Feinstrukturen im Inneren...
Wissenschaft
Sturzflug, Segelflug, Schwebeflug
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