Lexikon

Beihilfe

Strafrecht
die jemandem zur Begehung einer als Verbrechen oder Vergehen mit Strafe bedrohten Handlung durch Rat oder Tat wissentlich geleistete Hilfe; im Strafmaß gemildert (§§ 27, 49 StGB). In
Österreich
fehlt eine vergleichbare Milderungsvorschrift (§ 12 StGB). In der
Schweiz
ist bei der Gehilfenschaft mildere Bestrafung des Gehilfen möglich (Art. 25 StGB). Begünstigung.
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Wissenschaft

Wer es hat zuerst gerochen…

Aliens sind nervig. Tut uns leid, aber das muss mal gesagt werden. Und ja, Mr. Spock, Alf, E.T. und die anderen außerirdischen Wesen, die wir aus dem Fernsehen kennen, mögen nett sein. Aber sie sind halt auch erfunden. In echt haben wir noch kein einziges Alien entdeckt, nicht einmal irgendeinen außerirdischen Einzeller, bei dem...

Rhein, Düsseldorf, trocken
Wissenschaft

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Hitzesommer und Überschwemmungen: Längst sind die Folgen des Klimawandels in Deutschland zu spüren. Doch mit naturnahen Maßnahmen können Städte, ländliche Gebiete und Küstenregionen geschützt werden. von JAN BERNDOFF Wer sich in Deutschland vor den Kapriolen des Klimawandels weitgehend sicher fühlte, musste in den letzten Jahren...

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