Lexikon
Beihilfe
Strafrecht
die jemandem zur Begehung einer als Verbrechen oder Vergehen mit Strafe bedrohten Handlung durch Rat oder Tat wissentlich geleistete Hilfe; im Strafmaß gemildert (§§ 27, 49 StGB). – In
Österreich
fehlt eine vergleichbare Milderungsvorschrift (§ 12 StGB). – In der Schweiz
ist bei der Gehilfenschaft mildere Bestrafung des Gehilfen möglich (Art. 25 StGB). Begünstigung.
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Luft nach oben
Besonders in Städten ist die Luft mit Schadstoffen belastet. Es gibt viele Versuche, sie davon zu säubern – mit fraglichem Erfolg. von FRANK FRICK Die Corona-Lockdowns bedeuteten für viele Menschen verringerte Aktivität – in der Freizeit und beruflich. Nicht so für Atmosphärenforscher, ganz im Gegenteil: Der Rückgang des Verkehrs...
Wissenschaft
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