Lexikon

Anstiftung

Teilnahme an vorsätzlicher Straftat eines anderen durch dessen vorsätzliche Bestimmung zur Tat, nach § 26 StGB (
Schweiz:
Art. 24 StGB) strafbar wie die Tat selbst. In
Österreich
gilt Anstiftung als Fall der Täterschaft (§ 12 StGB).
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Wissenschaft

Skurrile Regelfälle

Stellen wir uns eine Bioforscherin vor, die nach einigen Experimenten vor einem ziemlich skurrilen Ergebnis steht. Sorgfältig wiederholt sie die gesamte Versuchsreihe noch mehrere Male, baut sogar noch zusätzliche Kontrollexperimente ein. Doch es bleibt dabei: Die Daten sind robust und reproduzierbar. Das Ergebnis ist also echt...

Hirsch, Geweih
Wissenschaft

Bewaffnet die Stirn bieten

Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...

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