Lexikon
Tatbestand
1. Beschreibung eines bestimmten Verhaltens (Handlung oder Unterlassung), an das eine Rechtsvorschrift bestimmte Rechtsfolgen knüpft; in diesem Sinn wird beim Aufbau der strafbaren und der unerlaubten Handlung als objektiver Tatbestand der äußere Geschehensablauf vom subjektiven Tatbestand als der inneren Beziehung des Täters zu seiner Tat unterschieden, die Erfüllung eines gesetzlichen Tatbestands ist Voraussetzung der Strafbarkeit; außerdem muss die Tat dem Täter vorwerfbar sein. 2. Im gerichtlichen Urteil wird der Tatbestand für die Darstellung eines Sachverhalts verwendet, die nach bestimmten Regeln erfolgt.
Wissenschaft
Rückkehr zum Mond
Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.
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Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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