Lexikon

Tatbestand

1. Beschreibung eines bestimmten Verhaltens (Handlung oder Unterlassung), an das eine Rechtsvorschrift bestimmte Rechtsfolgen knüpft; in diesem Sinn wird beim Aufbau der strafbaren und der unerlaubten Handlung als objektiver Tatbestand der äußere Geschehensablauf vom subjektiven Tatbestand als der inneren Beziehung des Täters zu seiner Tat unterschieden, die Erfüllung eines gesetzlichen Tatbestands ist Voraussetzung der Strafbarkeit; außerdem muss die Tat dem Täter vorwerfbar sein. 2. Im gerichtlichen Urteil wird der Tatbestand für die Darstellung eines Sachverhalts verwendet, die nach bestimmten Regeln erfolgt.
Arsia Mons
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