Lexikon
Generạlgouvernement
[
-guvɛrnəmã
]allgemein ein nicht endgültig annektiertes Gebiet außerhalb der Staatsgrenzen, in dem ein oberster Verwaltungsbeamter (Generalgouverneur) die Regierungsgewalt ausübt; insbesondere das nach dem deutschen Sieg über Polen 1939 in die deutsche Machtsphäre gefallene Gebiet, soweit es nicht dem Deutschen Reich einverleibt wurde. „Restpolen“ wurde als Generalgouvernement dem Generalgouverneur Reichsminister H. Frank unterstellt. Am 1. 8. 1941 wurde dem Generalgouvernement das frühere Ostgalizien (seit 1939 von der Sowjetunion besetzt) angegliedert. Die Besatzungspolitik begann mit Umsiedlungsaktionen: Polen und Juden wurden im Generalgouvernement zusammengezogen, die im Generalgouvernement ansässigen Deutschstämmigen nach Westen umgesiedelt. Der Führererlass zur „Festigung des deutschen Volkstums“ (7. 10. 1939) leitete die Ausrottung der polnischen Intelligenz durch die SS ein. 1941–1944 war das Generalgouvernement die Stätte der systematischen Vernichtung der europäischen Juden.
"Säuberung und Sicherung der neuen deutschen Gebiete
"Säuberung und Sicherung der neuen deutschen Gebiete"
In einem Rundschreiben gibt SS-Gruppenführer Wilhelm Koppe, höherer SS- und Polizeiführer in Warthe, am 12. 11. 1939 den Beginn der Deportationen von Polen und Juden ins Generalgouvernement in nüchtern-bürokratischen Sätzen bekannt. Die brutale Abschiebeaktion dient u.a. dem langfristigen Ziel der NS-Führung, die eroberten polnischen Gebiete in deutsches Siedlungsgebiet zu verwandeln. Zu diesem Zweck sollen "Volksdeutsche" - deutsche Volkszugehörige, die im Ausland leben - angesiedelt werden.
1) Der Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei hat in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums angeordnet, dass aus den ehemals polnischen Gebieten, die nunmehr zum Reich gehören
a) alle Juden und
b) alle diejenigen Polen abgeschoben werden, die entweder zur Intelligenz gehören oder aber aufgrund ihrer nationalpolnischen Einstellung eine Gefahr für die Durchsetzung und Festigung des Deutschtums darstellen können. Kriminelle Elemente sind diesen gleichzustellen.
Ziel der Abschiebung ist:
a) die Säuberung und Sicherung der neuen deutschen Gebiete,
b) die Schaffung von Wohnungen und Erwerbsmöglichkeiten für die einwandernden Volksdeutschen.
Diesen Zielen muss die Evakuierungsaktion unbedingt entsprechen, grundsätzlich ohne Rücksicht auf alle Belange sonstiger Art.
2) Auf Grund einer Besprechung beim Generalgouverneur in Krakau erstreckt sich der Abtransport aus dem 〉Warthe-Gau〈 für die Zeit vom 15. 11. 1939 - 28. 2. 1940 auf zunächst 200 000 Polen und 100 000 Juden.
3) Als Unterbringungsraum für die von hier aus Abgeschobenen sind die Bereiche südlich Warschaus und Lublins bestimmt.
4) Es sind im Rahmen dieser Erstaktion abzuschieben aus den Landkreisen alle Juden, außerdem aus den kleinsten Kreisen mindestens 2000 Polen, aus den größeren eine entsprechend höhere Zahl ...
Die Säuberung und Sicherung des Bereichs ist mit allen Konsequenzen erst dann erreicht, wenn die geistig führende Schicht, die gesamte Intelligenz sowie alle politischen und kriminellen Elemente entfernt sind. Alle bewusst politisch fühlenden Personen sind gleichfalls abzuschieben. Bei der Intelligenz braucht der Tatbestand der politischen oder deutschfeindlichen Betätigung nicht gegeben zu sein. Darüber hinaus muss der Gesichtspunkt von Wohn- und Arbeitsplätzen für die einwandernden Reichs- und Volksdeutschen in jeder Hinsicht berücksichtigt werden ..."
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