Lexikon

Sprungregress

zulässige Form des Rückgriffs beim Wechsel oder Scheck. Da der Regress des Wechsel- oder Scheckinhabers im Notfall gegen jeden Vormann (Ausnahme: Angstklausel) einschließlich des Ausstellers ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Unterzeichnung und Weitergabe des Papiers zugelassen ist, kann der regressberechtigte Papierinhaber die nächsten Vormänner überspringen und unter allen Verpflichteten sogleich den Zahlungsfähigsten in Anspruch nehmen.
Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
Wissenschaft

Abgenabelt

Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.

Der Beitrag Abgenabelt erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Babys, verschieden
Wissenschaft

Designerbabys aus dem Labor

Viele Bücher und Filme zeigen hochintelligente Menschen mit Superkräften, die mithilfe von Gentechnik geschaffen wurden. Das bleibt Fiktion – aber therapeutische Eingriffe sind möglich. von RAINER KURLEMANN Mary Shelleys Roman „Frankenstein“ hat vor 200 Jahren das Denken der Menschen verändert. Er erzählt die Geschichte des...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon