Lexikon

Sprungregress

zulässige Form des Rückgriffs beim Wechsel oder Scheck. Da der Regress des Wechsel- oder Scheckinhabers im Notfall gegen jeden Vormann (Ausnahme: Angstklausel) einschließlich des Ausstellers ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Unterzeichnung und Weitergabe des Papiers zugelassen ist, kann der regressberechtigte Papierinhaber die nächsten Vormänner überspringen und unter allen Verpflichteten sogleich den Zahlungsfähigsten in Anspruch nehmen.
Wasserstoff
Wissenschaft

Ein Stoff zum Staunen

Viele Eigenschaften des Wassers sind nicht grundlegend verstanden. Dabei spielen sie für das Leben auf der Erde eine entscheidende Rolle. Wissenschaftler sind dabei, die Geheimnisse endlich zu lüften. von JAN BERNDORFF Der 13-jährige Erasto Mpemba war etwas spät dran an jenem Schultag im Jahr 1963. Im Fach Naturwissenschaften an...

Atmosphäre
Wissenschaft

Gibt es Leben auf K2-18b?

Der Nachweis von Planeten bei anderen Sternen ist inzwischen Routine. Nun können Astronomen sogar deren Atmosphären analysieren – und vielleicht bald Lebensspuren entdecken. von RÜDIGER VAAS Der Titel einer Pressemitteilung, die die renommierte Cambridge University im April 2025 verschickt hat, war so spektakulär wie irreführend...

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