Lexikon

Sprungregress

zulässige Form des Rückgriffs beim Wechsel oder Scheck. Da der Regress des Wechsel- oder Scheckinhabers im Notfall gegen jeden Vormann (Ausnahme: Angstklausel) einschließlich des Ausstellers ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Unterzeichnung und Weitergabe des Papiers zugelassen ist, kann der regressberechtigte Papierinhaber die nächsten Vormänner überspringen und unter allen Verpflichteten sogleich den Zahlungsfähigsten in Anspruch nehmen.
Wissenschaft

Was ist Zeit?

Manche Fragen kann man problemlos formulieren. Und auf den ersten Blick sehen sie auch so aus, als könne man sie einfach beantworten. Aber wenn man ein bisschen genauer darüber nachdenkt, stellen sie sich schnell als extrem harte Nüsse heraus. „Was sollen wir denn heute essen?“ ist eine davon, wie alle bestätigen können, die...

Vater und Sohn spielen mit Wasserpistolen im Garten
Wissenschaft

Draußen-Zeit kann Kurzsichtigkeit vorbeugen

Wegen unseres modernen Lebensstils mit viel Zeit am Bildschirm ist Kurzsichtigkeit in den vergangenen Jahrzehnten weltweit immer häufiger geworden. Zunehmend sind davon auch Jugendliche und Kinder betroffen, die immer früher kurzsichtig werden. Doch das lässt sich verhindern, indem Kinder frühzeitig und regelmäßig Zeit im Freien...

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