Lexikon

Verwertungsgesellschaft

Unternehmen mit der Aufgabe, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen. Sie schließt Verträge mit Musikveranstaltern, Rundfunkanstalten, Schallplattenherstellern u. a. Verwertern von Urheberrechtsgut ab und schüttet die Erträge nach Maßgabe ihres Verteilerplans an die Urheber aus. Gründung der ersten Verwertungsgesellschaft in Deutschland 1903 unter maßgeblicher Mitwirkung von R. Strauss: AFMA (Anstalt für musikalische Aufführungsrechte); heute in der Bundesrepublik Deutschland: GEMA, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), ferner VG Wort, IMHV (Interessengemeinschaft musikwissenschaftlicher Herausgeber und Verleger), VG Bild-Kunst; internationale Verwertungsgesellschaft: CISAC.
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