Lexikon
Verwertungsgesellschaft
Unternehmen mit der Aufgabe, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen. Sie schließt Verträge mit Musikveranstaltern, Rundfunkanstalten, Schallplattenherstellern u. a. Verwertern von Urheberrechtsgut ab und schüttet die Erträge nach Maßgabe ihres Verteilerplans an die Urheber aus. Gründung der ersten Verwertungsgesellschaft in Deutschland 1903 unter maßgeblicher Mitwirkung von R. Strauss: AFMA (Anstalt für musikalische Aufführungsrechte); heute in der Bundesrepublik Deutschland: GEMA, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), ferner VG Wort, IMHV (Interessengemeinschaft musikwissenschaftlicher Herausgeber und Verleger), VG Bild-Kunst; internationale Verwertungsgesellschaft: CISAC.
Wissenschaft
Die sanften Riesen kehren zurück
Luftschiffe wie der Zeppelin galten lange Zeit als out. Denn die gemächlichen Fluggeräte konnten mit Düsenjets nicht mithalten. Doch nun scheint ein Comeback der fliegenden Riesen in Sicht. Treiber dafür sind neue Techniken und Anwendungspotenziale sowie der Wunsch nach einer klimaneutralen Luftfahrt. von RALF BUTSCHER Es war...
Wissenschaft
Eine einzige Zigarette …
Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...
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