Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verpflichten

ver|pflch|ten
V.
2, hat verpflichtet; mit Akk.
jmdn. v.
1.
jmdm. etwas zur Pflicht machen;
jmdn. v., strengstes Stillschweigen über etwas zu bewahren; jmdn. zum Schweigen v.
2.
jmdn. in Dienst nehmen, anstellen;
einen Schauspieler für eine Rolle, für die nächste Spielzeit v.
3.
jmdn. auf etwas v.
es jmdm. zur Pflicht machen, etwas anzuerkennen (und sich danach zu richten);
einen Beamten auf die Verfassung, auf den Staat v.
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