Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Verpflichtung

Ver|pflch|tung
f.
1.
nur Sg.
das Verpflichten;
die V. eines Beamten auf die Verfassung
2.
Pflicht;
die V. haben, etwas zu tun; seinen ~en nachkommen; gesellschaftliche ~en haben
die Pflicht haben, Einladungen zu geben und anzunehmen sowie gewisse Veranstaltungen zu besuchen;
finanzielle ~en haben
die Pflicht haben, bestimmte Zahlungen zu leisten
abine Hossenfelder; Thomas Bethge – stock.adobe.com; www.photoshopsupply.com; Bearbeitung: bdw
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