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Angeld

Draufgabe; Draufgeld; Handgeld; Aufgeld; Heuertaler; Mietstaler
Nebenabrede eines schuldrechtlichen Vertrags, meist auf Geld gerichtet, mit dem Zweck, einen Vertragsschluss zu bestätigen; keine Teilerfüllung wie die Anzahlung (§§ 336338 BGB).

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