Lexikon

Reugeld

eine Geldsumme, die aufgrund besonderer Vereinbarung bei Rücktritt von einem Vertrag zu zahlen ist, den das Reugeld im Gegensatz zur Vertragsstrafe erleichtern soll. Eine Draufgabe bei Vertragsschluss gilt im Zweifel nicht als Reugeld (§ 336 Abs. 2 BGB). Ähnlich in
Österreich
nach §§ 909 ff. ABGB; eine Draufgabe (Angeld) bei Vertragsabschluss gilt hier jedoch in der Regel als Reugeld (§ 910). In der
Schweiz
entspricht die Regelung des Reugelds wie auch die des Draufgelds (Angelds) dem deutschen Recht (Art. 158 OR).
Das an der Donau gelegene Kraftwerk Jochenstein ist das zweitgrößte Laufwasserkraftwerk Deutschlands. ©picture alliance/Westend61/Wolfgang Weinhäupl
Wissenschaft

Die Schattenseiten der Wasserkraft

Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.

Der Beitrag Die Schattenseiten der Wasserkraft erschien zuerst auf wissenschaft.de...

Mars
Wissenschaft

Der unruhige Rote Planet

Vulkanausbrüche und Erosion durch Wasser: Bis in die jüngste geologische Vergangenheit hat sich die Oberfläche des Mars ständig verändert. von THORSTEN DAMBECK Es war wie ein himmlisches Geschenk, das pünktlich auf dem Mars abgeliefert wurde: Am Heiligen Abend 2021 schlug in Amazonis Planitia ein Meteorit ein. Die ausgedehnte...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon