Lexikon

Reugeld

eine Geldsumme, die aufgrund besonderer Vereinbarung bei Rücktritt von einem Vertrag zu zahlen ist, den das Reugeld im Gegensatz zur Vertragsstrafe erleichtern soll. Eine Draufgabe bei Vertragsschluss gilt im Zweifel nicht als Reugeld (§ 336 Abs. 2 BGB). Ähnlich in
Österreich
nach §§ 909 ff. ABGB; eine Draufgabe (Angeld) bei Vertragsabschluss gilt hier jedoch in der Regel als Reugeld (§ 910). In der
Schweiz
entspricht die Regelung des Reugelds wie auch die des Draufgelds (Angelds) dem deutschen Recht (Art. 158 OR).
Verschwörung
Wissenschaft

Wie soziale Resonanz Verschwörungstheorien fördert

Verschwörungstheorien bieten ihren Anhängern nicht nur einfache Antworten auf komplexe Fragen, sondern auch starke soziale Verbindungen zu Gleichgesinnten. Eine Studie gibt nun Einblicke in die sozialen Prozesse innerhalb von Gemeinschaften, die Staat und Gesellschaft misstrauen und glauben, die „Wahrheit“ durchschaut zu haben....

Mojib Latif, Klimawandel
Wissenschaft

Klimarettung wäre so einfach

Die Welt wird die Pariser Klimaziele verfehlen: eine bittere Wahrheit, aber kein Grund zum Verzagen. Ein Essay des Klimaforschers Mojib Latif. Der Klimawandel in Form der globalen Erwärmung ist in vollem Gang. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Erdoberfläche sind seit dem Beginn der Industrialisierung infolge des...

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