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LEXIKON

Ausgleichsforderungen

im Zuge der Währungsreform entstandene, mit 3-41/2% zu verzinsende Schuldbuchforderungen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen u. Bausparkassen gegenüber dem Bund u. den Ländern zur Schaffung von Eigenkapital u. zur Beseitigung der Unterbilanzen nach dem Währungsschnitt. Die Bundesbank kann A. beleihen (Lombardpolitik) oder zurückkaufen; die in ihrem Besitz befindlichen A. können gegen Schatzwechsel u. U-Schätze des Bundes ausgetauscht werden. Dadurch gelangt die Bundesbank in den Besitz von Mobilisierungstiteln für die Offen-Markt-Politik.
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