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Bergbehörde

die mit der Bergaufsicht betraute staatliche Stelle. Die einschlägigen Landesgesetze sehen Bergämter und Oberbergämter vor. Die Bergämter üben die unmittelbare Bergwerksaufsicht aus. Die Oberbergämter sind u. a. zuständig für die Verleihung des Bergwerkseigentums und den Erlass von Bergverordnungen. Oberste Bergbehörden sind jetzt die Wirtschaftsminister der einzelnen Länder.

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