Lexikon
Glaubensfreiheit
ein vorstaatliches Menschen- und Grundrecht, das in vielen Verfassungen verankert, mitunter auch durch völkerrechtliche Verträge gesichert ist. Für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet Art. 4 GG die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit als freien Rechtsraum ohne staatliche Einflussnahme, in dem jeder seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung nach leben kann. Damit ist das Recht auf eine ungestörte Religionsausübung verbunden (Kultusfreiheit, Religionsfreiheit). Art. 3 Abs. 3 GG verbietet die Bevorzugung oder Benachteiligung wegen religiöser oder weltanschaulicher Ansichten; Art. 33 Abs. 3 GG hebt hervor, dass staatsbürgerliche Rechte und ihre Ausübung sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern unabhängig von Bekenntnis oder Weltanschauung sein müssen. – Ähnlich in
Österreich
. – In der Schweiz
ist die Glaubensfreiheit durch Art. 15 der Bundesverfassung gewährleistet.Wissenschaft
Besuch aus dem All
Hunderte von unbekannten Flugobjekten irritieren Wissenschaft und Politik – und werden nun offiziell erforscht. von RÜDIGER VAAS Ist die Erde im Visier einer fortgeschrittenen außerirdischen Technologie? Diese Frage klingt nach abgedroschener Science-Fiction, beschäftigt Wissenschaft und Politik inzwischen aber gleichermaßen....
Wissenschaft
Der Gag der Pauli-Maschine
Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...
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