Lexikon
hinkende Inhaberklausel
Vermerk, der in Legitimations- und Wertpapieren (z. B. Sparbüchern) den Schuldner (z. B. Kreditinstitut) zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in der Urkunde (Sparbuch) versprochene Leistung an jeden Inhaber (Vorleger) der Urkunde rechtswirksam zu erbringen. Der Schuldner kann außer der Vorlage der Urkunde weitere Nachweise verlangen.
Wissenschaft
Schlaflos bei Vollmond?
Viele Menschen klagen, sie könnten in den Nächten rund um Vollmond schlechter schlafen als gewohnt, während andere dies als pure Einbildung abtun. Was die Wissenschaft dazu sagt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Fakt ist: Der Einfluss des Mondes auf uns Menschen ist in zahlreichen Studien untersucht worden, ohne dass man zu einem...
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
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