Lexikon
hinkende Inhaberklausel
Vermerk, der in Legitimations- und Wertpapieren (z. B. Sparbüchern) den Schuldner (z. B. Kreditinstitut) zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in der Urkunde (Sparbuch) versprochene Leistung an jeden Inhaber (Vorleger) der Urkunde rechtswirksam zu erbringen. Der Schuldner kann außer der Vorlage der Urkunde weitere Nachweise verlangen.
Wissenschaft
Reine Kopfsache
Neue neuronale Techniken bauen Brücken zwischen Gehirn und Körper. Querschnittsgelähmte können ihre Arme und Hände wieder nutzen, und Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, können wieder kommunizieren. von REINHARD BREUER Bill Kochevar war der erste Gelähmte, der seine Hand allein per Gedanken und Hightech steuern...
Wissenschaft
Das finstere Mittelalter
Es gab im Mittelalter verschiedene Leuchtmittel, doch sie waren eine Frage des Geldes. von Rolf Heßbrügge Das Bild vom finsteren Mittelalter hält sich hartnäckig, obwohl Historiker diese Zeit heute differenzierter sehen. Doch schon die Menschen der Renaissance grenzten sich mit der Wiederbelebung des Glanzes der Antike von den „...
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