Lexikon
hinkende Inhaberklausel
Vermerk, der in Legitimations- und Wertpapieren (z. B. Sparbüchern) den Schuldner (z. B. Kreditinstitut) zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in der Urkunde (Sparbuch) versprochene Leistung an jeden Inhaber (Vorleger) der Urkunde rechtswirksam zu erbringen. Der Schuldner kann außer der Vorlage der Urkunde weitere Nachweise verlangen.
Wissenschaft
Der digitale Steuermann
Der Schifffahrtsbranche mangelt es an Nachwuchs. Daher sollen teilweise oder vollständig autonome Systeme ans Steuerruder. Forscher versprechen sich davon auch ein Plus an Sicherheit. von TIM SCHRÖDER Die „Watertruck XIII“ ist ganz allein unterwegs. Schnurgerade zieht der stahlblaue Schubkahn seine Bahn im Gent-Ostende-Kanal in...
Wissenschaft
Der Spin schlägt Wellen
Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...