Lexikon

Produkthaftung

durch das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) vom 15. 12. 1989 ausgestaltete Schadensersatzpflicht des Herstellers sowie unter Umständen auch des Lieferanten für Personen- und Sachschäden, die Verbrauchern durch die Fehlerhaftigkeit eines Produkts entstehen. Als Hersteller gilt auch, wer ein Produkt aus Drittländern in die EU einführt oder seinen Namen, sein Markenzeichen oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen darauf anbringt. Der Hersteller haftet verschuldensunabhängig, aber der Geschädigte muss den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen; Haftungshöchstbetrag: 85 Mio. Euro; Sachschäden bis zu einer Höhe von 500 Euro muss der Geschädigte selbst tragen. Der Schadensersatzanspruch erlischt 10 Jahre, nachdem das schadensverursachende Produkt in den Verkehr gebracht wurde. Das Gesetz gilt nicht für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Arzneimittel.
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