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Verbraucherschutz

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Verbraucherschutz umfasst alle rechtlichen Vorschriften, die uns Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen und unsere rechtliche Stellung stärken sollen. Zum Verbraucherschutz gehören einerseits Gesetze und Vorschriften, die eine korrekte und möglichst umfassende Information des Verbrauchers als Grundlage seiner Kaufentscheidung sichern sollen (z. B. durch Lebensmittelkennzeichnungspflicht), außerdem solche, die der Sicherheit und Gesundheit des Konsumenten dienen (z. B. die Produkthaftung), sowie solche zu seinem rechtlichen Schutz (z. B. das Recht auf Widerruf).

Während sich beispielsweise in den USA Verbraucherschutz eher aus der Rechtsprechung ergibt, ist er in Deutschland als direkte Aufgabe des Staates und nach dem "Vorsorgeprinzip" konzipiert. Seit den 70er Jahren wurden vielfältige gesetzliche Bestimmungen verabschiedet. Und in den letzten Jahrzehnten hat auch die EU-Kommission zahlreiche Richtlinien im Sinne des Verbraucherschutzes erlassen, um europaweite Standards zu schaffen.

Der Verbraucherschutz leistet einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren einer sozialen Marktwirtschaft, indem er entscheidend dazu beiträgt, dass über den Preismechanismus der Wettbewerb funktioniert. So ermöglicht etwa die in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vorgeschriebene Information dem Verbrauchers erst einen fundierten Preisvergleich und somit eine wirtschaftliche Entscheidung. Verbraucherschutz kann allerdings auch eine negative Auswirkung auf die Märkte haben, z. B. wenn er die Verbraucherposition gegenüber den Anbietern übertrieben stärkt und z. B. überzogene Gewährleistungspflichten des Verkäufers oder Produzenten ein "fahrlässiges" Verhalten des Konsumenten begünstigen.

Die zur Zeit gültigen Gesetze und Vorschriften decken die unterschiedlichsten Bereiche ab. Beispiele sind die Kennzeichnungsverordnungen für Lebensmittel und für Textilien. Sie schreiben vor, dass die in Lebensmitteln enthaltenen Roh- und Zusatzstoffe bzw. Materialien anzugeben sind, aus denen etwa ein Törtchen gebacken oder ein Pullover gestrickt ist. So kann ich als Konsument die Qualität beurteilen und gegebenenfalls bestimmte Stoffe meiden, die mir gesundheitlich schaden können. Auch die Preisangabenverordnung sorgt für mehr Klarheit, indem sie bestimmt, dass die Warenpreise als Endpreise (incl. Mehrwertsteuer) auszuweisen sind und dass bei Lebensmitteln auch der Preis pro 100 g oder 100 ml anzugeben ist. So ist nämlich auch bei unterschiedlicher Verpackungsgröße schnell ein Preisvergleich anzustellen.

Eine weitere Gesetzesgruppe rückt allgemein die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher in den Mittelpunkt, z. B. das Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, die Produkthaftung und das Produktsicherheitsgesetz. So ist es u. a. Landwirten innerhalb der EU verboten, bei der Tiermast Hormone einzusetzen.

2007 wurde ein Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet, das die Behörden verpflichtet, die Namen von Unternehmen und Produkten offenzulegen, die bei Lebensmittelkontrollen aufgefallen sind.            

 

Warenzeichen und Symbole

Ein wichtiges Hilfsmittel für den Verbraucherschutz ist die Warenkennzeichnung. Das Gerätesicherheitsgesetz sieht z. B. die CE-Kennzeichnung vor. Sie bestätigt, dass ein Produkt fest definierten technischen Sicherheitsanforderungen entspricht. Andere bekannte Kennzeichnungen sind u. a. das DIN- (Deutsche Industrie-Norm), TÜV- (technische Sicherheit) und VDE- (elektrische Sicherheit) Zeichen.

Eine größere Transparenz in der Lebensmittelindustrie soll das Bio-Siegel gewährleisten. Es basiert auf der EG-Öko-Verordnung, die genau festlegt, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse hergestellt und verarbeitet sein müssen, damit sie als sogenannte Bio- oder Ökoware angeboten werden dürfen. Eine ähnliche Orientierungshilfe für den Verbraucher ist der Blaue Umweltengel.

 

Verbraucherinformation und Verbraucherberatung

Verbraucherschutz beginnt mit der Aufklärung der Konsumenten über ihre Rechte. Als wichtigste Organisationen haben sich dabei die Verbraucherzentralen und die 1964 gegründete Stiftung Warentest erwiesen. Die Verbraucherzentralen haben bundesweit rund 200 Beratungsstellen. Angesichts knapper öffentlicher Mittel schlossen sich 2001 die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V. (AgV), die Stiftung Verbraucherinstitut und der Verbraucherschutzverein e. V. zum "Verbraucherzentrale Bundesverband" zusammen.

 

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