Lexikon

Stiefkind

Kind eines Elternteils, der durch eine (neue) Heirat mit dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes verbunden ist, ohne dass das Kind von jenem Elternteil gezeugt oder geboren worden ist. Stiefkinder haben keinen unmittelbaren gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Stiefvater bzw. Stiefmutter; jedoch nimmt die Rechtsprechung und Rechtspraxis überwiegend (für den Regelfall) eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Eltern an. Andererseits haben Stiefkinder dem Stiefvater bzw. der Stiefmutter gegenüber keine Dienstleistungspflicht in Haus und Geschäft. Ein gesetzliches Erbrecht gegenüber Stiefvater bzw. Stiefmutter haben Stiefkinder nach dem BGB nicht.
Sand, Sturm
Wissenschaft

Dr. Jekyll und Mr. Hyde

Heuschrecken sind meist harmlos. Wie kommt es, dass sie sich plötzlich in alles vernichtende Schwärme verwandeln? Eine biologische Spurensuche von JAN BERNDORFF So steht es im Zweiten Buch Mose: „Und am Morgen führte der Ostwind die Heuschrecken herbei. Und sie kamen über ganz Ägyptenland und ließen sich nieder überall in Ägypten...

Mars
Wissenschaft

Der unruhige Rote Planet

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