Lexikon

Stiefkind

Kind eines Elternteils, der durch eine (neue) Heirat mit dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes verbunden ist, ohne dass das Kind von jenem Elternteil gezeugt oder geboren worden ist. Stiefkinder haben keinen unmittelbaren gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Stiefvater bzw. Stiefmutter; jedoch nimmt die Rechtsprechung und Rechtspraxis überwiegend (für den Regelfall) eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Eltern an. Andererseits haben Stiefkinder dem Stiefvater bzw. der Stiefmutter gegenüber keine Dienstleistungspflicht in Haus und Geschäft. Ein gesetzliches Erbrecht gegenüber Stiefvater bzw. Stiefmutter haben Stiefkinder nach dem BGB nicht.
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Wissenschaft

Grillensaison

Der Sommer steht vor der Tür, und viele Menschen freuen sich auf die sogenannte Grill-Saison. Spätestens seit Anfang dieses Jahres muss man aber sorgfältiger artikulieren. Denn da hat bereits die Grillen-Saison begonnen – auch wenn sich die Vorfreude hierüber bei vielen Menschen wohl in sehr engen Grenzen halten dürfte. Novel...

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Saurier im Sauerland

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