Lexikon

Stiefkind

Kind eines Elternteils, der durch eine (neue) Heirat mit dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes verbunden ist, ohne dass das Kind von jenem Elternteil gezeugt oder geboren worden ist. Stiefkinder haben keinen unmittelbaren gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Stiefvater bzw. Stiefmutter; jedoch nimmt die Rechtsprechung und Rechtspraxis überwiegend (für den Regelfall) eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Eltern an. Andererseits haben Stiefkinder dem Stiefvater bzw. der Stiefmutter gegenüber keine Dienstleistungspflicht in Haus und Geschäft. Ein gesetzliches Erbrecht gegenüber Stiefvater bzw. Stiefmutter haben Stiefkinder nach dem BGB nicht.
Bakterien, klein
Wissenschaft

Winzlinge am Werk

Nahrungsmittel, Medikamente und Impfstoffe lassen sich durch lebendige Organismen herstellen. Neue Techniken ermöglichen jetzt eine effiziente Bio-produktion in großem Stil. von MARTINA REHNERT Ein guter Tag beginnt mit einem guten Frühstück: frische Brötchen, Brot, Joghurt … Für Fitness-Bewusste gibt es einen Proteinshake, Käse...

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Wissenschaft

Totgesagte leben länger

Mikroprozessoren entstehen schon seit Jahrzehnten mit derselben Basistechnologie. Und die ist allen Unkenrufen zum Trotz noch lange nicht ausgereizt. von Michael Vogel Manchmal braucht es etwas sehr Großes, um etwas sehr Kleines zu erschaffen. Zum Beispiel bei Mikroprozessoren: Moderne Halbleiterfabriken bedecken eine Fläche, die...

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