Lexikon
Stiefkind
Kind eines Elternteils, der durch eine (neue) Heirat mit dem leiblichen Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes verbunden ist, ohne dass das Kind von jenem Elternteil gezeugt oder geboren worden ist. Stiefkinder haben keinen unmittelbaren gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Stiefvater bzw. Stiefmutter; jedoch nimmt die Rechtsprechung und Rechtspraxis überwiegend (für den Regelfall) eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Eltern an. Andererseits haben Stiefkinder dem Stiefvater bzw. der Stiefmutter gegenüber keine Dienstleistungspflicht in Haus und Geschäft. Ein gesetzliches Erbrecht gegenüber Stiefvater bzw. Stiefmutter haben Stiefkinder nach dem BGB nicht.
Wissenschaft
Gutes Bauchgefühl
Der Darm ist das bedeutsamste Immunorgan des Körpers. Und steht in enger Verbindung zum Gehirn. Er ist deshalb maßgeblich an unserem Wohlbefinden beteiligt. von JÜRGEN BRATER Beim Stichwort Darm denkt man automatisch zuerst an die üblicherweise als Verdauung bezeichnete Nahrungsverwertung, also an die enzymatische Aufspaltung...
Wissenschaft
Sternwarte der Superlative
Das James Webb Space Telescope eröffnet Astronomen einen neuen Blick ins All. von RÜDIGER VAAS Es ist ein Leuchtfeuer des menschlichen Leistungsvermögens“, lobte Marc Postman das James Webb Space Telescope (JWST) – die komplexeste Sternwarte überhaupt, die 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt das Universum erforscht und...