Lexikon

Territorilstaat

im alten Dt. Reich seit dem 13. Jh. der Staat eines Fürsten, bis ins 16. Jh. meist dualistisch, da dem Landesherrn (Territorialfürsten) die Landstände gegenüberstanden u. beide oft verschiedene Landgebiete u. getrennte Verwaltungen hatten. Seit dem 16. Jh., insbes. im Zeitalter des Absolutismus, gelang es den Landesherren, die Landstände zu beseitigen oder zurückzudrängen.
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Evolution wirklich zu verstehen, ist schwerer, als viele denken. Das Tückische daran ist, dass die Grundprinzipien der Evolutionstheorie sehr einfach erscheinen, in der realen Welt jedoch schnell für komplizierte und nicht leicht zu verstehende Resultate sorgen können. Die Folge sind zahlreiche Missverständnisse, die immer wieder...

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