Lexikon
Territoriạlstaat
im alten Dt. Reich seit dem 13. Jh. der Staat eines Fürsten, bis ins 16. Jh. meist dualistisch, da dem Landesherrn (Territorialfürsten) die Landstände gegenüberstanden u. beide oft verschiedene Landgebiete u. getrennte Verwaltungen hatten. Seit dem 16. Jh., insbes. im Zeitalter des Absolutismus, gelang es den Landesherren, die Landstände zu beseitigen oder zurückzudrängen.
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Lunarer Begleitservice
Wie viele Monde hat die Erde? Einen! Und zwar: den Mond. Danke fürs Lesen, das warʼs für dieses Mal. Wir sind ein wenig im Stress und mehr Zeit war diesen Monat nicht für die Kolumne. Nein, keine Sorge: Wir haben uns selbstverständlich die Zeit genommen, um wie gewohnt Wissenschaft zu präsentieren. Und die eingangs gestellte...
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News der Woche 05.09.2025
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