Lexikon
Tierquälerei
das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers. Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 ff. des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. 5. 2006 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im Einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
Wissenschaft
Die Suche nach dem heilsamen Gift
Zu den wirkungsvollsten Waffen von Tieren gehört Gift. Doch was hoch-dosiert tötet, kann niedrigdosiert medizinisch nutzen. In den vergangenen zehn Jahren wurden fast 30.000 dieser Substanzen neu erfasst. von CHRISTIAN JUNG Tiergifte zu erforschen, um medizinische Wirkstoffe und Therapeutika zu entdecken, ist aufwendig und teuer...
Wissenschaft
Eldorado am Polarkreis
Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.
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