Lexikon
Tierquälerei
das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers. Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 ff. des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. 5. 2006 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im Einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
Wissenschaft
Blutvergießen an der Tollense
Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...
Wissenschaft
Leichte Schärfe
Untersuchungen per Magnetresonanztomografie helfen bei vielen schwierigen Diagnosen. Doch bislang waren die Geräte sperrig und teuer und in manchen Ländern unerschwinglich. Das ändert sich nun. von RALF BUTSCHER Wenn es drauf ankommt, setzen Ärzte häufig auf eine MRT. Denn die Magnetresonanztomografie bietet deutliche Vorteile...