Lexikon

Tierquälerei

das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers. Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 ff. des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. 5. 2006 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im Einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
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Wissenschaft

Rettet uns der Wasserstoff?

Wasserstoff hat das chemische Symbol H und ist das erste Element im Periodensystem. Er liegt normalerweise als Gas vor. Mischt man ihn mit Sauerstoff und führt Energie hinzu, bekommt man Wasser. Bei dieser „Knallgasreaktion“ wird mehr Energie freigesetzt als benötigt. Wasserstoff eignet sich daher zur Energiegewinnung. Und weil...

Funk, 6G, Mobilfunknetz
Wissenschaft

Der Funk für übermorgen

Etwa alle zehn Jahre gibt es einen neuen Mobilfunkstandard. 2030 soll es wieder so weit sein. Was der Standard namens „6G“ an neuen Möglichkeiten bieten wird, ist in Grundzügen bereits erkennbar. Und es wird weiter eifrig daran geforscht. von MICHAEL VOGEL Vor fünf Jahren startete das erste 5G-Mobilfunknetz in Deutschland. Zum...

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