Lexikon
Tierquälerei
das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers. Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 ff. des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. 5. 2006 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im Einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
Wissenschaft
Biokohle aus menschlichem Kot als Dünger?
Landwirte brauchen Dünger, um ihre Felder und die darauf wachsenden Pflanzen mit ausreichend Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu versorgen. Chemische Düngemittel und Tierdung verschmutzen jedoch langfristig die Umwelt und sind nur begrenzt verfügbar. Eine natürliche Alternative könnten Düngemittel sein, die aus...
Wissenschaft
Natur neu erfinden
In der synthetischen Biologie ebnen Forscher neue Stoffwechselwege für lebende Organismen. Damit ergänzen sie die natürliche Evolution um moderne Möglichkeiten für die Medizin und Industrie. von RAINER KURLEMANN Viele Dinge, die von der Natur evolutionär entwickelt wurden, sind herausragende Vorbilder für den Menschen. Tiere...
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