Lexikon
Tierquälerei
das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers. Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 ff. des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. 5. 2006 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im Einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
Wissenschaft
»Es gibt kein Limit«
Wer sein Gehirn fordert und seinen Zellen Gutes tut, kann bis ins hohe Alter fit im Kopf bleiben. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Schäfer, ab wann sprechen Sie vom „alternden Gehirn“? Im Grunde genommen altert das Gehirn, sobald wir aufhören zu wachsen. Der Alterungsprozess fängt also fast mit der Geburt oder...
Wissenschaft
News der Woche 14.03.2025
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