Lexikon

Tierquälerei

das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden eines Tiers. Die unnötige Tierquälerei ist strafbar nach §§ 17 ff. des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 18. 5. 2006 mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe sowie Einziehung des Tiers. Im Einzelnen sind u. a. die Verwendung eines Tiers zu Arbeitsleistungen, die über seine Kräfte gehen, oder zur Arbeit unter Tage ohne besondere Genehmigung, das Aussetzen von Haustieren, die Vornahme von Eingriffen ohne Betäubung und die Zwangsfütterung (Stopfen) von Geflügel verboten.
Illustration eines pinken, runden Virus mit Augen, umkreist von einem schwarzen Band mit der Aufschrift
Wissenschaft

Was ist Licht?

„Was ist Licht?“ ist genau die Art von Frage, bei der man zuerst denkt, dass das doch klar ist und man nicht so blöd fragen soll. Und danach merkt man, dass es irgendwie doch nicht so einfach ist, eine brauchbare Antwort zu finden. Und dann denkt man noch ein bisschen weiter nach, und am Ende […]

Der Beitrag...

Frosch mit menschlicher Kleidung und Haltung, trägt Anzug und Tasche, steht auf blauem Hintergrund.
Wissenschaft

Gefangen im Netzwerk

Wie sieht das klassische Bild eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin aus? Sicherlich kommt vielen sofort das Klischee des brillanten, zuweilen auch nerdigen Einzelgängers in den Sinn. Man denke zum Beispiel an den „Erbsenzähler“ Gregor Mendel, die „Mutter der springenden Gene“ Barbara McClintock oder auch den PCR-...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon