Lexikon

Todesvermutung

durch die Todeserklärung begründete Vermutung, dass der Verschollene in dem im amtsgerichtlichen Todeserklärungsbeschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist. Kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, dass sie gleichzeitig gestorben sind (§§ 9, 11 VerschG); Gegensatz: Lebensvermutung. In Österreich enthalten §§ 9 und 11 des Todeserklärungsgesetzes 1950 eine Todesvermutung. Das schweizerische Recht kennt eine Todesvermutung nicht (Verschollenerklärung).
Satelliten, Treibstoff
Wissenschaft

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Der Weg zu den Sternen ist steinig. Doch neue Antriebstechniken sollen die Raumfahrt voranbringen und erstmals langlebige Satellitenmissionen auf sehr tiefen Orbits möglich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Es ist eine alte Idee aus der Science-Fiction-Literatur: Raumfahrzeuge, die ihren Treibstoff nicht selbst mitführen, sondern beim...

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