Lexikon
Lebensvermutung
die Vermutung, dass ein Verschollener bis zu dem im gerichtlichen Todeserklärungsbeschluss festgestellten Zeitpunkt gelebt hat (§ 10 VerschG; Österreich: § 10 Todeserklärungsgesetz 1950). In der Schweiz wird die Wirkung der Verschollenenerklärung auf den Zeitpunkt der Todesgefahr bzw. der letzten Nachricht des Verschollenen zurückbezogen (Art. 38 Abs. 2 ZGB). Gegensatz Todesvermutung.
Wissenschaft
Agenten unter uns
Künstliche Intelligenz kann immer mehr. So passen sich KI-Agenten an veränderte Situationen an, handeln und entscheiden eigenständig und kommunizieren mit Menschen sowie untereinander. Das eröffnet neue Einsatzfelder – aber schafft auch neue Risiken. von ULRICH EBERL Agenten kannten die meisten Menschen bisher nur aus dem Kino –...
Wissenschaft
Von Farben, Flecken und wichtigen Fragen
Oft heißt es in der Wissenschaft: Wichtiger als Antworten zu finden, ist es, die richtigen Fragen zu stellen. Denn nur die richtigen Fragen ebnen den Weg zu echten Antworten – indem sie Tür und Tor zu klaren Experimenten öffnen, deren Resultate zu wichtigen neuen Erkenntnissen führen. Doch genau darin liegt der entscheidende...