Lexikon
Todesvermutung
durch die Todeserklärung begründete Vermutung, dass der Verschollene in dem im amtsgerichtlichen Todeserklärungsbeschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist. Kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, dass sie gleichzeitig gestorben sind (§§ 9, 11 VerschG); Gegensatz: Lebensvermutung. – In Österreich enthalten §§ 9 und 11 des Todeserklärungsgesetzes 1950 eine Todesvermutung. – Das schweizerische Recht kennt eine Todesvermutung nicht (Verschollenerklärung).
Wissenschaft
Fehlende Materie entdeckt
Seit Jahrzehnten fahnden Astrophysiker nach Atomen im Universum, die theoretisch existieren müssen, bislang aber unauffindbar geblieben sind. Beobachtungen mit dem Röntgenteleskop eROSITA haben das Rätsel wohl gelöst. von THOMAS BÜHRKE Das Weltbild hat im vergangenen Jahrzehnt mit dem Standardmodell der Kosmologie eine...
Wissenschaft
Kernkraftzwerge
Weltweit entwickeln Ingenieure kleine, modulare Kernreaktoren, die sich am Fließband fertigen lassen. Verhelfen sie der Nuklearenergie zu einer Renaissance? von MARTIN ANGLER Beim Schippen von Sand und Erde sieht man Bill Gates nicht jeden Tag. Doch für den ersten Spatenstich seines neuen Nuklearreaktors ist der Softwarepionier...