Lexikon
Todesvermutung
durch die Todeserklärung begründete Vermutung, dass der Verschollene in dem im amtsgerichtlichen Todeserklärungsbeschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist. Kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, dass sie gleichzeitig gestorben sind (§§ 9, 11 VerschG); Gegensatz: Lebensvermutung. – In Österreich enthalten §§ 9 und 11 des Todeserklärungsgesetzes 1950 eine Todesvermutung. – Das schweizerische Recht kennt eine Todesvermutung nicht (Verschollenerklärung).
Wissenschaft
Ein schlechtes Mikrofon lässt uns dümmer wirken
Wenn wir mit anderen Menschen sprechen, achten wir automatisch auf den Tonfall. In Videocalls beeinflusst zusätzlich die Qualität des Mikrofons, wie die Teilnehmenden den Sprecher wahrnehmen, wie Forschende in Online-Experimenten herausgefunden haben. Demnach wirken Menschen mit einem „blechern“ klingenden Mikrofon negativer auf...
Wissenschaft
Lebensfreundliche Nachbarwelt
In den Venus-Wolken könnten exotische Ökosysteme existieren. Neue Raumsonden sollen sie erkunden. von RÜDIGER VAAS Die Entdeckung des Biomarkers Monophosphan in der Venus-Atmosphäre hat wieder die Frage nach möglichem Leben auf unserem Nachbarplaneten aufgeworfen. Kaum bekannt ist, dass diese Frage im modernen...