Lexikon

Todeserklärung

förmliche Feststellung des Todes bei Verschollenheit einer Person, zulässig nach Ablauf der Verschollenheitsfrist aufgrund eines Aufgebots durch das Amtsgericht, das vom Staatsanwalt, vom gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Abkömmling, von den Eltern des Verschollenen sowie von jedem sonst rechtlich Interessierten beantragt werden kann. Die Todeserklärung begründet nur eine widerlegbare Vermutung des Todes. Ist der Tod nicht zweifelhaft, so ist eine Todeserklärung unzulässig, wohl aber eine gerichtliche Feststellung des Todes und der Todeszeit möglich. In Österreich ist die Todeserklärung durch das Todeserklärungsgesetz von 1950 geregelt. Schweiz: Verschollenerklärung.
Wissenschaft

Dem Ursprung des Erdwassers auf der Spur

Das Markenzeichen des blauen Planeten im Visier: Eine Studie beleuchtet, wie die Himmelskörper entstanden sein könnten, die der jungen Erde einen beträchtlichen Teil ihres Wassers geliefert haben. Aus Modellen auf der Basis von Merkmalen bestimmter Meteorite geht hervor, dass verzögert entstandene Planetesimale das Reservoir für...

Korallen, Tiefsee
Wissenschaft

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Korallenriffe und andere Ökosysteme der Ozeane sind zunehmend bedroht, vor allem durch Klimawandel und Überfischung. Hilfe verspricht nun eine Technik aus der Industrie: digitale Zwillinge. Damit lassen sich Szenarien für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen durchspielen und vorab im virtuellen Raum optimieren. von ULRICH EBERL Wer...

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