Lexikon
Todeserklärung
förmliche Feststellung des Todes bei Verschollenheit einer Person, zulässig nach Ablauf der Verschollenheitsfrist aufgrund eines Aufgebots durch das Amtsgericht, das vom Staatsanwalt, vom gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Abkömmling, von den Eltern des Verschollenen sowie von jedem sonst rechtlich Interessierten beantragt werden kann. Die Todeserklärung begründet nur eine widerlegbare Vermutung des Todes. Ist der Tod nicht zweifelhaft, so ist eine Todeserklärung unzulässig, wohl aber eine gerichtliche Feststellung des Todes und der Todeszeit möglich. – In Österreich ist die Todeserklärung durch das Todeserklärungsgesetz von 1950 geregelt. – Schweiz: Verschollenerklärung.
Wissenschaft
Das Salz des Meeres
Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...
Wissenschaft
Kreisläufe des Lebens
Die Atmosphäre ist ständig in Bewegung. Gewaltige Luftmassen strömen über den Planeten, Gase bilden sich und zerfallen, Wasser steigt auf und regnet wieder ab – ein System komplexer Kreisläufe, die das Leben auf der Erde bestimmen. Von ALINA WOLF Der Motor dieser atmosphärischen Kreisläufe ist die Sonne – unsere wichtigste...