Lexikon

Todeserklärung

förmliche Feststellung des Todes bei Verschollenheit einer Person, zulässig nach Ablauf der Verschollenheitsfrist aufgrund eines Aufgebots durch das Amtsgericht, das vom Staatsanwalt, vom gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Abkömmling, von den Eltern des Verschollenen sowie von jedem sonst rechtlich Interessierten beantragt werden kann. Die Todeserklärung begründet nur eine widerlegbare Vermutung des Todes. Ist der Tod nicht zweifelhaft, so ist eine Todeserklärung unzulässig, wohl aber eine gerichtliche Feststellung des Todes und der Todeszeit möglich. In Österreich ist die Todeserklärung durch das Todeserklärungsgesetz von 1950 geregelt. Schweiz: Verschollenerklärung.
Wissenschaft

Ein neues Feld der Photovoltaik

Der Ausbau von Solaranlagen benötigt viel Platz. Doch viele geeignete Flächen werden bereits für die Landwirtschaft genutzt. Forscher suchen daher nach Wegen, beide Nutzungen zu kombinieren – und sehen großes Potenzial. von Rainer Kurlemann Die rheinische Ackerbohne könnte die deutsche Landwirtschaft verändern. Denn im Rahmen...

Depressive Frau
Wissenschaft

Depression: Frühe Behandlung kann Schlimmeres verhindern

Wer an einer Depression erkrankt ist, hat häufig einen langen, anstrengenden Weg zurück in die Gesundheit vor sich. Bisher finden Diagnose und Therapie zudem oft erst bei eindeutigen, schwereren Symptomen statt. Doch was wäre, wenn sich Depressionen schon weit früher „im Keim ersticken“ ließen? Eine Metastudie hat nun ergeben,...

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