Lexikon
Todeserklärung
förmliche Feststellung des Todes bei Verschollenheit einer Person, zulässig nach Ablauf der Verschollenheitsfrist aufgrund eines Aufgebots durch das Amtsgericht, das vom Staatsanwalt, vom gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Abkömmling, von den Eltern des Verschollenen sowie von jedem sonst rechtlich Interessierten beantragt werden kann. Die Todeserklärung begründet nur eine widerlegbare Vermutung des Todes. Ist der Tod nicht zweifelhaft, so ist eine Todeserklärung unzulässig, wohl aber eine gerichtliche Feststellung des Todes und der Todeszeit möglich. – In Österreich ist die Todeserklärung durch das Todeserklärungsgesetz von 1950 geregelt. – Schweiz: Verschollenerklärung.
Wissenschaft
Schwere Geburt auch bei Schimpansen
Nicht nur wir Menschen haben es bei der Geburt schwer: Auch bei Schimpansen ist der Geburtskanal enger als bisher angenommen. Das zeigt eine Studie anhand dreidimensionaler Modelle der Beckenanatomie bei Schimpansen und Menschen. Bisher ging man davon aus, dass die schwere Geburt bei Menschen vor allem durch unseren aufrechten...
Wissenschaft
Alternde Affen
Das Erbgut von sechs Menschenaffenarten ist nun erstmals vollständig entschlüsselt. Die Genome eröffnen neue Möglichkeiten, Krankheit und Alterung zu erforschen. von ROMAN GOERGEN Für Evan Eichler, einen führenden Genomforscher an der University of Washington in Seattle, war das Erbgut von Mensch und Menschenaffen lange wie ein...