Lexikon

Todeserklärung

förmliche Feststellung des Todes bei Verschollenheit einer Person, zulässig nach Ablauf der Verschollenheitsfrist aufgrund eines Aufgebots durch das Amtsgericht, das vom Staatsanwalt, vom gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, Abkömmling, von den Eltern des Verschollenen sowie von jedem sonst rechtlich Interessierten beantragt werden kann. Die Todeserklärung begründet nur eine widerlegbare Vermutung des Todes. Ist der Tod nicht zweifelhaft, so ist eine Todeserklärung unzulässig, wohl aber eine gerichtliche Feststellung des Todes und der Todeszeit möglich. In Österreich ist die Todeserklärung durch das Todeserklärungsgesetz von 1950 geregelt. Schweiz: Verschollenerklärung.
Wissenschaft

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Wissenschaft

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Große Meeresalgen schützen das Klima – und sie sind als nachwachsender Rohstoff vielseitig einsetzbar. Forscher suchen nach Wegen, beides miteinander zu vereinen. von BETTINA WURCHE Grünbraune Algenteile türmen sich am Strand, im Wasser schwappen schlaffe Wedel und Stiele hin und her. Unter der Meeresoberfläche wiegt sich ein...

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