Lexikon

Aufgebot

Recht
förmliches Verfahren der öffentlichen Bekanntgabe oder Aufforderung zur Mitteilung von Tatsachen oder zur Anmeldung von Rechten: 1. Aufgebot der beabsichtigten Eheschließung durch den Standesbeamten, zu dem Zweck, etwaige Eheverbote festzustellen. Das Aufgebot wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. 5. 1998 aufgehoben und durch die einfache Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Das Ehegesetz wurde außer Kraft gesetzt. Von den Kirchen wird das Aufgebot jedoch bei der kirchlichen Trauung beibehalten. 2. Aufgebot zur Anmeldung von Ansprüchen unbekannter Beteiligter vor der Ausschließung ihrer Rechte, besonders vor der amtlichen Kraftloserklärung (Amortisation) von Wertpapieren. 3. Aufgebot an einen Verschollenen und an alle, die über ihn Auskunft geben können, sich zu melden; widrigenfalls erfolgt die Todeserklärung.
Skizze eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, blaue Wasserflecken im Hintergrund.
Wissenschaft

Wird KI die Physik revolutionieren?

Sam Altman, CEO des KI-Unternehmens OpenAI, schrieb kürzlich, dass wir dank der rasanten Fortschritte im Bereich der KI bis 2035 „von der Lösung der Hochenergiephysik in einem Jahr zum Beginn der Weltraumkolonisierung im nächsten Jahr übergehen könnten“ und wir mit KI irgendwann „jedes Problem in der Physik lösen werden“. Ich...

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Eine einzige Zigarette …

Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...

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