Lexikon
Aufgebot
Recht
förmliches Verfahren der öffentlichen Bekanntgabe oder Aufforderung zur Mitteilung von Tatsachen oder zur Anmeldung von Rechten: 1. Aufgebot der beabsichtigten Eheschließung durch den Standesbeamten, zu dem Zweck, etwaige Eheverbote festzustellen. Das Aufgebot wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. 5. 1998 aufgehoben und durch die einfache Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Das Ehegesetz wurde außer Kraft gesetzt. Von den Kirchen wird das Aufgebot jedoch bei der kirchlichen Trauung beibehalten. – 2. Aufgebot zur Anmeldung von Ansprüchen unbekannter Beteiligter vor der Ausschließung ihrer Rechte, besonders vor der amtlichen Kraftloserklärung (Amortisation) von Wertpapieren. – 3. Aufgebot an einen Verschollenen und an alle, die über ihn Auskunft geben können, sich zu melden; widrigenfalls erfolgt die Todeserklärung.
Wissenschaft
Gehirn aus der Petrischale
Die Hirnforscher nutzen Organoide, um zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen zu können.
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Wissenschaft
Tobias Erb
(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.
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