Lexikon

Aufgebot

Recht
förmliches Verfahren der öffentlichen Bekanntgabe oder Aufforderung zur Mitteilung von Tatsachen oder zur Anmeldung von Rechten: 1. Aufgebot der beabsichtigten Eheschließung durch den Standesbeamten, zu dem Zweck, etwaige Eheverbote festzustellen. Das Aufgebot wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. 5. 1998 aufgehoben und durch die einfache Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Das Ehegesetz wurde außer Kraft gesetzt. Von den Kirchen wird das Aufgebot jedoch bei der kirchlichen Trauung beibehalten. 2. Aufgebot zur Anmeldung von Ansprüchen unbekannter Beteiligter vor der Ausschließung ihrer Rechte, besonders vor der amtlichen Kraftloserklärung (Amortisation) von Wertpapieren. 3. Aufgebot an einen Verschollenen und an alle, die über ihn Auskunft geben können, sich zu melden; widrigenfalls erfolgt die Todeserklärung.
Magnetometer, Atomgitter
Wissenschaft

Schwebende Atome als Magnetsensoren

Ein Raster aus 270 Rubidium-Atomen, gefangen in optischen Pinzetten, dient als Magnetometer mit einer einzigartigen räumlichen Auflösung. von DIRK EIDEMÜLLER Als der Nobelpreis für Physik des Jahres 1997 vergeben wurde, vermochten sich vermutlich weder die Preisträger noch die Jury vorzustellen, wozu die preisgekrönte Arbeit...

Landwirtschaft, Schädlinge
Wissenschaft

Wie viel ist genug?

Pestizide schaden Mensch und Natur. Trotzdem setzen Landwirte die Mittel zum Zwecke einer ertragreichen Ernte ein. von RAINER KURLEMANN Die meisten Landwirte haben ein gutes Verhältnis zur Natur. Trotzdem können sie sich nicht an allen Insekten erfreuen, die sie auf ihren Feldern und Pflanzen finden. Die Glasflügelzikade gehört...

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