Lexikon
Aufgebot
Recht
förmliches Verfahren der öffentlichen Bekanntgabe oder Aufforderung zur Mitteilung von Tatsachen oder zur Anmeldung von Rechten: 1. Aufgebot der beabsichtigten Eheschließung durch den Standesbeamten, zu dem Zweck, etwaige Eheverbote festzustellen. Das Aufgebot wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. 5. 1998 aufgehoben und durch die einfache Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Das Ehegesetz wurde außer Kraft gesetzt. Von den Kirchen wird das Aufgebot jedoch bei der kirchlichen Trauung beibehalten. – 2. Aufgebot zur Anmeldung von Ansprüchen unbekannter Beteiligter vor der Ausschließung ihrer Rechte, besonders vor der amtlichen Kraftloserklärung (Amortisation) von Wertpapieren. – 3. Aufgebot an einen Verschollenen und an alle, die über ihn Auskunft geben können, sich zu melden; widrigenfalls erfolgt die Todeserklärung.
Wissenschaft
Blutvergießen an der Tollense
Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...
Wissenschaft
Dem skurrilen Sexualparasitismus auf der Spur
Die winzigen Männchen wachsen an den Weibchen fest und können dadurch allzeit ihre Rolle erfüllen. Wann und warum dieses skurrile Fortpflanzungssystem bei den Tiefsee-Anglerfischen entstanden ist, beleuchtet nun eine Studie. Die Rekonstruktion der Entwicklungsgeschichte dieser bizarren Meerestiere verdeutlicht, dass der...