Lexikon
Aufgebot
Recht
förmliches Verfahren der öffentlichen Bekanntgabe oder Aufforderung zur Mitteilung von Tatsachen oder zur Anmeldung von Rechten: 1. Aufgebot der beabsichtigten Eheschließung durch den Standesbeamten, zu dem Zweck, etwaige Eheverbote festzustellen. Das Aufgebot wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts vom 4. 5. 1998 aufgehoben und durch die einfache Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Das Ehegesetz wurde außer Kraft gesetzt. Von den Kirchen wird das Aufgebot jedoch bei der kirchlichen Trauung beibehalten. – 2. Aufgebot zur Anmeldung von Ansprüchen unbekannter Beteiligter vor der Ausschließung ihrer Rechte, besonders vor der amtlichen Kraftloserklärung (Amortisation) von Wertpapieren. – 3. Aufgebot an einen Verschollenen und an alle, die über ihn Auskunft geben können, sich zu melden; widrigenfalls erfolgt die Todeserklärung.
Wissenschaft
News der Woche 09.08.2024
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Unbekanntes Rendezvous
Die seltsamen Bahnen von Himmelskörpern im äußeren Sonnensystem sind ein ungelöstes Rätsel. Neuen Indizien zufolge könnten sie von einer engen Begegnung unserer Sonne mit einem Nachbarstern verursacht worden sein. von THORSTEN DAMBECK Es war ein seltsamer Mond, dessen Entdeckung William Pickering 1899 meldete. Bei der Auswertung...