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4. Dezember 1914  -  Nach einer Verordnung des deutschen ...

Nach einer Verordnung des deutschen Kaisers Wilhelm II. wird der sog. Landsturm zweiten Aufgebots zur Meldung aufgerufen. Die Meldefrist läuft vom 16. bis 20. Dezember. Damit werden nach dem Aufruf des ersten Landsturmes am 15. August weitere Reservisten für den Kriegseinsatz mobilisiert.

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