Gesundheit A-Z
Ermächtigung
die Erlaubnis bzw. Zulassung eines Arztes, sich als Kassenarzt bzw. Vertragsarzt an der vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung zu beteiligen. Die Vertragsärzte sind schulmedizinisch ausgebildete Hausärzte und Fachärzte. Hausärzte bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin übernehmen in der Regel die Untersuchung und Behandlung der Patienten und überweisen sie gegebenenfalls an einen Facharzt. Die Vertragsärzte stehen in enger Verbindung zu den sog. kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die vertragsärztliche Versorgung sicherstellen. Die KVen erhalten von den Krankenkassen eine Vergütung für die Leistungen der Ärzte und verteilen diese nach einem Honorarverteilungsmaßstab an die Vertragsärzte.
Wissenschaft
Rheuma in jungen Jahren
Rheuma ist keine reine Alterskrankheit. In Deutschland sind Zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Weil die Symptome vielfältig sind, ist die Erkrankung schwierig zu erkennen. von SIGRID MÄRZ So hatte sich Louisa den Freitagnachmittag nicht vorgestellt. Gerade noch feierte die 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen...
Wissenschaft
Gesund mit Licht
Es reguliert unzählige Vorgänge im menschlichen Körper und entscheidet damit letztlich sogar darüber, wie gut Medikamente wirken. von Jürgen Brater Der stetig wiederkehrende Wechsel von hell und dunkel ist für den Menschen seit jeher der regelmäßigste und universellste Umweltreiz. Kein Wunder also, dass Licht erhebliche...