Gesundheit A-Z
Ermächtigung
die Erlaubnis bzw. Zulassung eines Arztes, sich als Kassenarzt bzw. Vertragsarzt an der vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung zu beteiligen. Die Vertragsärzte sind schulmedizinisch ausgebildete Hausärzte und Fachärzte. Hausärzte bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin übernehmen in der Regel die Untersuchung und Behandlung der Patienten und überweisen sie gegebenenfalls an einen Facharzt. Die Vertragsärzte stehen in enger Verbindung zu den sog. kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die vertragsärztliche Versorgung sicherstellen. Die KVen erhalten von den Krankenkassen eine Vergütung für die Leistungen der Ärzte und verteilen diese nach einem Honorarverteilungsmaßstab an die Vertragsärzte.
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Pythons verschlingen gelegentlich ganze Tiere. Um diese übergroßen Mahlzeiten verdauen zu können, muss sich ihr Herz anpassen und mehr leisten. Wie den Schlangen das gelingt, haben nun Biomediziner herausgefunden. Demnach kombinieren die Reptilien verschiedene biologische Mechanismen. Unter anderem ist dadurch das Erbgut in den...
Wissenschaft
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