Gesundheit A-Z
Ermächtigung
die Erlaubnis bzw. Zulassung eines Arztes, sich als Kassenarzt bzw. Vertragsarzt an der vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung zu beteiligen. Die Vertragsärzte sind schulmedizinisch ausgebildete Hausärzte und Fachärzte. Hausärzte bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin übernehmen in der Regel die Untersuchung und Behandlung der Patienten und überweisen sie gegebenenfalls an einen Facharzt. Die Vertragsärzte stehen in enger Verbindung zu den sog. kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die vertragsärztliche Versorgung sicherstellen. Die KVen erhalten von den Krankenkassen eine Vergütung für die Leistungen der Ärzte und verteilen diese nach einem Honorarverteilungsmaßstab an die Vertragsärzte.
Wissenschaft
GLP-1-Agonisten: Vorteile und Risiken der Abnehmspritzen
Ursprünglich als Diabetes-Medikamente entwickelte Wirkstoffe wie Semaglutid werden zunehmend zum Abnehmen eingesetzt. Doch wie beeinflussen diese sogenannten GLP-1-Agonisten das Risiko für andere Krankheiten? Eine Studie hat nun Zusammenhänge zwischen den Abnehmspritzen und 175 gesundheitlichen Folgen erhoben. Demnach wirken sich...
Wissenschaft
Verkannte Artefakte
Lange Zeit funktionierte die moderne Bioforschung hauptsächlich reduktionistisch: Man trennte die Komponenten, die einen interessierten, aus dem Gesamtsystem heraus und studierte sie isoliert in „Einzelhaft“. Erfolgreich war das allemal: Heerscharen von Forscherinnen und Forschern, die im Labor jahrelang Proteine gereinigt oder...