Gesundheit A-Z
Ermächtigung
die Erlaubnis bzw. Zulassung eines Arztes, sich als Kassenarzt bzw. Vertragsarzt an der vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung zu beteiligen. Die Vertragsärzte sind schulmedizinisch ausgebildete Hausärzte und Fachärzte. Hausärzte bzw. Ärzte für Allgemeinmedizin übernehmen in der Regel die Untersuchung und Behandlung der Patienten und überweisen sie gegebenenfalls an einen Facharzt. Die Vertragsärzte stehen in enger Verbindung zu den sog. kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die vertragsärztliche Versorgung sicherstellen. Die KVen erhalten von den Krankenkassen eine Vergütung für die Leistungen der Ärzte und verteilen diese nach einem Honorarverteilungsmaßstab an die Vertragsärzte.
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Millionen Menschen leiden unter den Spätfolgen einer Corona-Erkrankung. Die Forschung zu Long Covid und den Ursachen ist komplex. von MARTIN W. ANGLER Es ist kurz vor Mitternacht, als mich die Ärztin in der Notaufnahme an den Tropf hängt. Bluthochdruckkrise mit Anfang 40. Wie kann das sein? Ich rauche nicht, trinke keinen Alkohol...
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Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.
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