Lexikon
Ludwig IV.
Ludwig der BayerDie Kurfürsten haben geurteilt, dass dies dem Rechte und der altbewährten Gewohnheit entspreche, dass, nachdem jemand von den Kurfürsten des Reiches oder dem größten Teil dieser Fürsten auch in Uneinigkeit zum römischen (deutschen) König gewählt worden ist, er nicht der Ernennung, Anerkennung, Bestätigung, Zustimmung oder Ermächtigung des Apostolischen Stuhles bedarf zur Übernahme der Verwaltung der Güter und Rechte des Reiches oder des Königstitels."
"Wir, Kaiser Ludwig IV. erklären:
1. Die kaiserliche Würde und Gewalt ist unmittelbar von Gott allein.
2. Nach Recht..., ist einer, der von den Kurfürsten des Reiches ... zum Kaiser oder zum König gewählt ist, sofort durch die Wahl allein wahrer König und als römischer Kaiser zu rechnen und zu nennen, und ihm gebührt von allen dem Imperium Untertanen Gehorsam.
3. Er hat die volle Gewalt, die Güter und Rechte des Reiches zu verwalten und alles Übrige zu tun, was dem wahren Kaiser zukommt, und es bedarf dazu weder des Papstes ... noch irgendeiner anderen Approbation, Konfirmation,, Autorität oder Zustimmung."
Auch tote Zähne können schmerzen
Warum der Tod eines Zahns dem Leid manchmal kein Ende bereitet, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man liegt nachts im Bett, und es ist, als ob im Kopf ein Presslufthammer tobt. Wellen pochender Schmerzen jagen durch den Kiefer, jeder Kontakt der Zähne löst eine dröhnende Explosion aus. Tabletten helfen nicht, allenfalls bringt...
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Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.
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