Lexikon
Überbrückungsgeld
finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Sozialgesetzbuch III, § 57). Voraussetzung ist, dass der Existenzgründer Anspruch auf eine Lohnersatzleistung nach Sozialgesetzbuch III hat oder durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird. Erforderlich ist ferner die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle, dass die selbständige Tätigkeit voraussichtlich eine dauerhafte Lebensgrundlage bietet. Überbrückungsgeld wird längstens für die Dauer von 26 Wochen in Höhe der vorangegangenen Leistungen gezahlt. Das Überbrückungsgeld wurde Mitte 2006 für Neuförderungen durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Wissenschaft
Intervallfasten hilft nur bedingt
Wer hofft, mit Essen in Intervallen leichter abzunehmen, sollte einige Fakten kennen. Dr. med. Jürgen Brater stellt die neueren Studienergebnisse vor. Ein relativ neuer Trend zur Gewichtsabnahme ist das sogenannte Intervallfasten. Das Prinzip: Der Übergewichtige verzichtet nur zeitweise auf Nahrung – je nach Fastenmethode 16...
Wissenschaft
Im Wald, da sind die Räuber
Wolf, Braunbär, Luchs – die großen Landraubtiere sind zurück in Deutschland. Und mit ihnen kam der Goldschakal, der sich ebenfalls anschickt zu bleiben. von Christian Jung Nachdem sie vielerorts schon fast oder ganz ausgerottet waren, haben Europas große Raubtiere den Kontinent neu erobert. Das belegen Studien von Forschern um...
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