Lexikon

Umweltgesetzbuch

UGB
seit 1990 geplantes Bundesgesetz zur Zusammenfassung, Harmonisierung und Vereinfachung des Umweltrechts. Ein Kernvorhaben ist die Bündelung der vielfältigen Genehmigungsverfahren zu einem einzigen Verfahren (integrierte Vorhabengenehmigung). Die Vorschriften sollen außerdem modernisiert und ihre Zahl verringert werden, um die Übersichtlichkeit und den Vollzug zu erleichtern. In Deutschland existiert eine eigenständige Umweltpolitik erst seit Anfang der 1970er Jahre. Da die Gesetzgebungskompetenz bislang bei den Ländern lag, weist sie eine starke rechtliche Zersplitterung auf. Durch die Föderalismusreform 2006 besitzt der Bund erstmals die Kompetenz, eine bundesweit einheitliche Regelung in Form des Umweltgesetzbuches zu treffen; ein Entwurf von Umweltminister Sigmar Gabriel scheiterte im Februar 2009 am Widerstand der CSU.
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