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Lmbardgeschäft

Lombardkredit
ein Leihgeschäft: die kurzfristige Kreditgewährung gegen Verpfändung von Waren (Warenlombard) oder Wertpapieren (Effektenlombard). Die verpfändeten Gegenstände werden höchstens zu 2/3 bei Waren und zu 3/4 bei Wertpapieren beliehen, damit Kursverluste u. Ä. möglichst vermieden werden. Der früher von der Deutschen Bundesbank festgelegte Zinsfuß (Lombardsatz) war beim Lombardgeschäft 12% höher als der Diskontsatz.
Seit 1999 nimmt die Europäische Zentralbank als Zentralnotenbank die Geldpolitik, und damit auch die Lombardpolitik, der Mitglieder der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wahr. Die EZB setzt jedoch anstelle der Lombard- und Diskontpolitik auf die Einlage- und Refinanzierungsfazilitätszinssätze, das sind Zinssätze, zu denen Banken bei den Zentralbanken Übernachtkredite beschaffen bzw. Übernachtguthaben anlegen können.

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