Lexikon

Betriebsarzt

ein Arzt, den der Arbeitgeber bestellen muss, wenn dies nach Organisation, Art und Umfang des Betriebs zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung erforderlich ist. Der Betriebsarzt hat vor allem die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten, arbeitsmedizinische Untersuchung und Betreuung der Arbeitnehmer durchzuführen und Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und -maßnahmen zu überwachen. Nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Überprüfung der Berechtigung einer Krankmeldung. Daher kann eine Vorstellung beim Betriebsarzt zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit nicht verlangt werden.
Flüsse und CO2
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Flüsse setzen Jahrtausende altes CO2 frei

Flüsse sind ein wichtiges Element im globalen Kohlenstoffkreislauf. Auf ihrem Weg durch die Landschaft nehmen sie Kohlenstoff aus dem Boden auf und setzen ihn als Kohlendioxid und Methan in die Atmosphäre frei. Eine Studie zeigt nun, dass dieser Kohlenstoff zu großen Teilen seit Tausenden Jahren in der Erde gespeichert war – und...

Das Meer ist voller Ressourcen: Wer hat ein Recht darauf, sie zu nutzen?
Wissenschaft

Wem gehört das Meer?

25 Jahre dauerte es, das internationale Seerecht auszuhandeln. Da die Regelungen jedoch nicht immer eindeutig sind, gibt es bis heute Gebietsstreitigkeiten. Von RAINER KURLEMANN Der globale Ozean ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn die nächste Staatengrenze vielerorts etliche Hundert Seemeilen entfernt ist. Eine globale...

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