Lexikon
Betriebsarzt
ein Arzt, den der Arbeitgeber bestellen muss, wenn dies nach Organisation, Art und Umfang des Betriebs zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung erforderlich ist. Der Betriebsarzt hat vor allem die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten, arbeitsmedizinische Untersuchung und Betreuung der Arbeitnehmer durchzuführen und Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und -maßnahmen zu überwachen. Nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Überprüfung der Berechtigung einer Krankmeldung. Daher kann eine Vorstellung beim Betriebsarzt zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit nicht verlangt werden.
Wissenschaft
News der Woche 04.10.2024
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Vertikale Rotoren im Aufwind
Windkraftanlagen, deren Rotoren sich um eine senkrechte Achse drehen, bieten etliche Vorteile. Doch tückische Strömungen haben ihren Erfolg bisher vereitelt. Eine neue Technik soll das nun ändern. von CHRISTIAN BERNHART Patrick Richter hatte viele Argumente auf seiner Seite, als ein Fernsehteam des Magazins Spiegel TV im August...