Lexikon

Betriebsarzt

ein Arzt, den der Arbeitgeber bestellen muss, wenn dies nach Organisation, Art und Umfang des Betriebs zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung erforderlich ist. Der Betriebsarzt hat vor allem die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten, arbeitsmedizinische Untersuchung und Betreuung der Arbeitnehmer durchzuführen und Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und -maßnahmen zu überwachen. Nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Überprüfung der Berechtigung einer Krankmeldung. Daher kann eine Vorstellung beim Betriebsarzt zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit nicht verlangt werden.
Wissenschaft

Aus alten Zellen wird neuer Rohstoff

Schreddern, ätzen, schaben: Ein Bündel von Techniken soll dafür sorgen, dass sich ausgediente Solarzellen recyceln lassen – und nicht mehr wie bislang meist einfach im Müll landen. von KATJA MARIA ENGEL Noch ist viel freie Fläche zu sehen. Am Stadtrand von Münster baut die Firma Reiling PV-Recycling gerade ein Kompetenzzentrum...

Myokine, Muskeln
Wissenschaft

Medikamente aus der Muskelapotheke

Myokine sind hormonähnliche Botenstoffe, die beim Training von Muskeln ausgeschüttet werden. Ihr Potenzial zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten scheint enorm. von JÜRGEN BRATER Muskeln brauchen wir, um uns zu bewegen, das weiß jeder. Und auch, dass diese Kraftpakete umso leistungsfähiger werden, je mehr man sie...

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