Lexikon

Betriebsarzt

ein Arzt, den der Arbeitgeber bestellen muss, wenn dies nach Organisation, Art und Umfang des Betriebs zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung erforderlich ist. Der Betriebsarzt hat vor allem die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten, arbeitsmedizinische Untersuchung und Betreuung der Arbeitnehmer durchzuführen und Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und -maßnahmen zu überwachen. Nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Überprüfung der Berechtigung einer Krankmeldung. Daher kann eine Vorstellung beim Betriebsarzt zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit nicht verlangt werden.
Elektronenwirbel im Graphen
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Elektronenwirbel im Graphen

In dem zweidimensionalen Kohlenstoffmaterial Graphen verhalten sich Elektronen anders als normal: Sie bewegen sich wie eine Flüssigkeit und können auch Wirbel bilden. Solche Elektronenwirbel im Graphen haben Physiker nun erstmals direkt sichtbar gemacht. Dies gelang ihnen mit Hilfe eines hochauflösenden Quanten-Magnetfeldsensors...

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