Lexikon
Betriebsarzt
ein Arzt, den der Arbeitgeber bestellen muss, wenn dies nach Organisation, Art und Umfang des Betriebs zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung erforderlich ist. Der Betriebsarzt hat vor allem die Aufgabe, den Arbeitgeber bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten, arbeitsmedizinische Untersuchung und Betreuung der Arbeitnehmer durchzuführen und Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und -maßnahmen zu überwachen. Nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Überprüfung der Berechtigung einer Krankmeldung. Daher kann eine Vorstellung beim Betriebsarzt zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit nicht verlangt werden.
Wissenschaft
Zweierlei Maß
Vom griechischen Philosophen Protagoras stammt der Satz „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“. Was er damit meinte: Alle Dinge in der Welt sind immer nur so, wie sie dem Menschen erscheinen. Oder anders ausgedrückt: Der Mensch kann nicht heraus aus seiner Haut – und stellt sich daher stets selbst ins Zentrum seiner Bewertungen....
Wissenschaft
Rettung für kostbare Wracks
Viele historisch bedeutsame Schiffswracks aus Holz liegen noch auf Grund, weil Bergung und Konservierung bislang zu riskant und zu teuer waren. Nun haben Forscher eine Lösung gefunden – auf der Basis von Nanotechnik. von Rolf Heßbrügge Majestätisch überragt der haushohe und über 60 Meter lange Rumpf der „Vasa“ alle anderen...