Lexikon
Abmeierung
aus mittelalterlichem Bauernrecht in das nat.-soz. Erbhofgesetz übernommene Möglichkeit, im Zuge eines Rechtsverfahrens dem Besitzer eines landwirtschaftl. Betriebs das Eigentum an diesem zu entziehen oder ihn von der Verwaltung u. Nutznießung auszuschließen; war hauptsächl. vorgesehen bei anhaltend unsachgemäßer Bewirtschaftung oder bei ständiger Abwesenheit vom Betrieb; in abgeschwächter Form noch zu finden im Kontrollratsgesetz Nr. 45 zur Aufhebung der Erbhofgesetze u. Einführung neuer Bestimmungen über land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke (Unterstellung des landwirtschaftl. Betriebs unter Aufsicht oder Treuhänder, ggf. Zwangsverpachtung; inzwischen überholt durch das Grundstücksverkehrsgesetz vom 28. 7. 1961).
Wissenschaft
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Wissenschaft
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Besonders in Städten ist die Luft mit Schadstoffen belastet. Es gibt viele Versuche, sie davon zu säubern – mit fraglichem Erfolg. von FRANK FRICK Die Corona-Lockdowns bedeuteten für viele Menschen verringerte Aktivität – in der Freizeit und beruflich. Nicht so für Atmosphärenforscher, ganz im Gegenteil: Der Rückgang des Verkehrs...